2) Die unmittelbaren Vorgesetzten sind immer zu grüßen, alle anderen Vorgesetzten (unabhängig vom Dienstgrad) nur bei der ersten Begegnung am Tag.
Die unmittelbaren Vorgesetzten sind auch nur bei der ersten Begegnung am Tag zu grüßen, wenn nicht 1) zutrifft. Allerdings besteht gegenüber Vorgesetzten nach §1 VorgVO auch Grußpflicht außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen.
Ansonsten besteht Grußpflicht nur innerhalb umschlossener militärischer Anlagen (immer) und außerhalb nur wenn man im Dienst ist (wenn man nicht einen Vorgesetzten nach §1 vor sich hat).
In Zivil wird durch das Einnehmen der Grundstellung und Blickwendung gegrüßt - genauso, wenn mit beiden Händen etwas getragen wird.
Gruß Andi