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Autor: Pofi
« am: 11. Februar 2014, 16:02:13 »

Macht ja nichts :-) Vielleicht hilft es ja anderen  ;)
Autor: wolverine
« am: 11. Februar 2014, 16:00:35 »

Äh, das war eigentlich eine rhetorische Frage; so ein ganz kleines bisschen kenne ich in deutschen Gesetzen aus.  :) Und gefragt war hier ja nach Konsum.... ;)
Autor: Pofi
« am: 11. Februar 2014, 15:50:52 »

Welche rechtlichen Konsequenzen hat denn Konsum von THC?
Ohne Genehmigung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis nach §§ 29 ff BtMG strafbar. In aller Regel gibt es ein Preisgeld, in schweren Fällen auch Haft...
Es kommt jedoch auf die Menge an. Werden Kleinstmengen sichergestellt, so wird oft kein Verfahren angestrengt. Soweit der Verdacht naheliegt, dass der Beschuldigte regelmäßig konsumiert, kann und wird oftmals genauer hingeschaut...
Weitere Ahndungsmöglichkeiten gibt die Fahrerlaubnissverordnung (FEV) her... Neben der körperlichen Eignung kann auch die Charakterliche Eignung in Frage gestellt werden. In der Regel hat das eine MPU zur Folge, zwecks Feststellung...

Einzelne Urteile dürften online zu finden sein...
Autor: F_K
« am: 10. Februar 2014, 17:41:41 »

... Ab Okt. 2014 könnte eine Tauglichkeit wieder gegeben sein, sofern kein erneuter Drogenkonsum. Viel Erfolg.
Autor: golfball1993
« am: 10. Februar 2014, 17:39:42 »

Und wie sieht es mit einer erneuten Bewerbung aus ?
Autor: wolverine
« am: 10. Februar 2014, 17:26:56 »

Welche rechtlichen Konsequenzen hat denn Konsum von THC?
Autor: schlammtreiber
« am: 10. Februar 2014, 17:26:06 »

muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen ?

Ihre Exekution ist für 18 Uhr geplant. Wir danken im Voraus für Ihre Kooperation.










Nein, musst Du wohl kaum.
Autor: golfball1993
« am: 10. Februar 2014, 17:21:23 »

Ich habe mich im November 2013 für den Freiwilligen Wehrdienst beworben und hatte am 10.02.2014 meine Musterung.
Als dann bei dem Gespräch mit der Ärztin die Frage kam " Haben Sie jemals Drogen konsumiert, wenn ja wann ? ", habe ich mit " Ja, am Silvesterabend einmalig " geantwortet.
Von spuren im Urin hat sie nichts erwähnt, nur dass sie sich nicht sicher sein kann, ob es einmalig war, daher wurde ich wieder nach Hause geschickt und meinte ich kann es ab Oktober wieder versuchen.

Die Frage ist die: Ist die Sperrdauer wirklich nur bis Oktober 2014 und muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen ?
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