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Zusammenfassung

Autor: Ignoranz85
« am: 01. März 2019, 05:10:09 »

ok, vielen dank für die Information.
Autor: LwPersFw
« am: 28. Februar 2019, 20:29:43 »

Dann mit KoordSt Kontakt aufnehmen...

Sagen das der Bescheid vorliegt...

Weiteres Verfahren der Wiedereinstellung erfragen.

Nur von dort können Sie sachgerechte Auskünfte ... auf Ihren Einzelfall bezogen ... erhalten.

z.B. auch die Frage Berufssoldat, da ja GdS 30 vorliegt.
Autor: Ignoranz85
« am: 28. Februar 2019, 19:45:54 »

hallo,
ja ich habe beide anträge zusammen gestellt.
Autor: LwPersFw
« am: 28. Februar 2019, 19:17:43 »

Wenn Sie sich bitte an :

Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 15 3368
Fax: 02241 14 2838
BwFernwahl: 3471

BAPersBwZS2.3KoordStEinsatzgeschädigte@bundeswehr.org

Sachgebietsleiter:

StHptm Michael Heilmann              Tel.: +49 (0) 2241 – 15 3368


Aufteilung der Zuständigkeiten nach Nachname der Betroffenen/des Betroffenen


Offiziere (A - Z)
RAR' in Andrea Hoffmann              Tel.: +49 {0) 2241-15 2694
 

Unteroffiziere und Mannschaften Buchstabe A - L
Hptm Rene Krämer                       Tel.: +49 (0) 2241-15 2841
HptFw Martina Matußek-Drehn      Tel.: +49 (0) 2241-15 2046
 

Buchstabe M  - Z
RAmtm Thorsten Menberg            Tel.: +49 {0) 2241-15 2719
Fw Vincent Justin                         Tel.: +49 (0) 2241-15 2012




Wurde durch das BAPersBw festgestellt, dass Sie einen Einsatzunfall erlitten haben ?

Wenn ja, hatten Sie mit dem Antrag auf Feststellung einer WDB auch die Wiedereinstellung beantragt ?
Autor: Ignoranz85
« am: 28. Februar 2019, 18:59:34 »

Hallo zusammen ,
heute habe ich nach langen zwei Jahren endlich ein Bescheid über meine WDB bekommen. Allerdings werde ich leider nicht ganz schlau daraus.....
Geschreiben steht u.a.

- Festgestellte Gesundheitsstörung " Psychoreaktive Störung " ist Folge einer WDB und zwar hervorgerufen durch schädigende Einwirkungen im Sinne des §81 SVG

- GdS 30 ab dem 29.03.2010

- Ihnen wird Ausgleich nach §85 SVG vom ....... bis ........ gewährt.

Jetzt wird mir eine Summe X ausgezahlt.
Leider steht in dem Brief rein gar nichts bzgl der Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältniss besonderer Art, worauf es mir ja eigentlich ankommt.

Zitat: Die Entscheidung über das vorliegen einer WDB wird im Rahmen der Leistungsentscheidung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gem. §85 SVG getroffen Hierzu erfolgt ein gesonderter Bescheid.


Hoffe jemand kann damit etwas anfangen und mir eventuell erläutern.

MFG
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