Autor: Ignoranz85
« am: 28. Februar 2019, 18:59:34 »
Hallo zusammen ,
heute habe ich nach langen zwei Jahren endlich ein Bescheid über meine WDB bekommen. Allerdings werde ich leider nicht ganz schlau daraus.....
Geschreiben steht u.a.
- Festgestellte Gesundheitsstörung " Psychoreaktive Störung " ist Folge einer WDB und zwar hervorgerufen durch schädigende Einwirkungen im Sinne des §81 SVG
- GdS 30 ab dem 29.03.2010
- Ihnen wird Ausgleich nach §85 SVG vom ....... bis ........ gewährt.
Jetzt wird mir eine Summe X ausgezahlt.
Leider steht in dem Brief rein gar nichts bzgl der Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältniss besonderer Art, worauf es mir ja eigentlich ankommt.
Zitat: Die Entscheidung über das vorliegen einer WDB wird im Rahmen der Leistungsentscheidung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gem. §85 SVG getroffen Hierzu erfolgt ein gesonderter Bescheid.
Hoffe jemand kann damit etwas anfangen und mir eventuell erläutern.
MFG