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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 04. August 2014, 11:35:17 »

"Theoretisch" dürfte man tragen (als Sonderabzeichen) - allerdings hat BMVg Protokoll in einem VM Blatt klargestellt, dass alle Sonderabzeichen, die Ehrenzeichen ähnlich sehen (also Bandschnallenform haben), ÜBERHAUPTNICHT getragen werden dürfen.

Von diesem VM-Blatt wusste ich nichts, aber ich hätte die Auszeichnung sowieso nicht als Sonderabzeichen auf der rechten Brusttasche getragen, weil dieser Platz für ein ausländisches Sonderabzeichen bei mir durch dieses Abzeichen belegt ist:

http://www.asmc.de/images/product_images/popup_images/48037_0.jpg

Und darauf bin ich richtig stolz und nach dem Lehrgang war ich auch mal "richtig platt" gewesen ;) !

Ach ja, das US Air Force Marksmanship Ribbon habe ich mit Service Star "erschossen"!
Autor: F_K
« am: 04. August 2014, 11:05:09 »

Ergänzung zu Tommie:

"Theoretisch" dürfte man tragen (als Sonderabzeichen) - allerdings hat BMVg Protokoll in einem VM Blatt klargestellt, dass alle Sonderabzeichen, die Ehrenzeichen ähnlich sehen (also Bandschnallenform haben), ÜBERHAUPTNICHT getragen werden dürfen.

Diese Regelung gilt allgemein - zielt natürlich (unter anderem) genau "gegen" dieses Abzeichen.
Autor: Tommie
« am: 04. August 2014, 11:00:44 »

Das ist das United States Air Force Marksmanship Ribbon, also die Schießauszeichnung der US Air Force! Sie wird ohne den "Service Star" für die Schießleistungen mit einer Waffe, Pistole oder Gewehr, mit dem Service Star für Schießleistungen mit beiden Waffen, Pistole und Gewehr vergeben!

Dieses Abzeichen ist ein Sonderabzeichen, wie das "Marksmanship Badge" der US Army auch, und deswegen an der Bandschnalle eines deutschen Soldaten nicht tragbar! Theoretisch könnte es als ein ausländisches Sonderabzeichen auf der rechten Brusttasche des Dienstanzuges getragen werden, aber dort wird es ein wenig "verloren" wirken ;) !
Autor: Der Reservist
« am: 04. August 2014, 10:51:40 »

Nochmals vielen Dank. Jetzt noch die Frage nach zwei Bandschnallen, die ich meine, schon öfter gesehen zu haben. Danach gebe ich auch erst einmal Ruhe :)

Welches ist diese?



Und diese: Grds. erlaubt?


MkG

Autor: F_K
« am: 03. August 2014, 21:29:00 »

.... Und es sind keine Orden - bis auf Nijmegen auch keine Ehrenzeichen.

Selbst diese Webseite spricht richtigerweise von Bandschnallen - und da kann jeder seine eigene basteln.
Autor: Tommie
« am: 03. August 2014, 19:36:53 »

Ja, so isses!
Autor: Der Reservist
« am: 03. August 2014, 19:23:20 »

Vielen Dank soweit!

Dann die nächste Frage :)

https://www.bandschnallen.de/shop/catalog/browse?sessid=PIG1PE2Uwuy1599SXAEDvmC37XgzHagxruEe8jyBsKnxwJXDrZ9b4luWpezvTtzf&shop_param=shop_overview_pager%3D1%26cid%3D220%26

Von den knapp 50 Marschorden: Ist da tatsächlich nur der vom Nijmegen-Marsch grds erlaubt (nach einholung Tragegenehmigung BMVg)?

MkG 
Autor: miguhamburg1
« am: 03. August 2014, 17:16:28 »

Oberes Bild: Das farbige Abzeichen unter den beiden Tätigkeitsabzeichen ist sicher dort nicht zulässig, was auch immer es sein mag. An der Bandschnalle unten rechts ist wohl ein ausländisches Ehrenzeichen angebracht, mehr gibt die Vergrösserung nicht her. Das ist grundsätzlich zulässig zu tragen, wenn dem Soldaten hierfür die Tragegenehmigung erteilt wurde (durch BMVg Prot).

Ich vermute, dass die untere Uniformjacke vom ehem. GI Schneiderhan getragen wurde. An den Bandschnallen sind diverse ausländische Orden und Ehrenzeichen zu sehen, die ihm sicher bei diversen Staatsbesuchen verliehen wurden und für die er Tragegenehmigungen hatte.
Autor: Der Reservist
« am: 03. August 2014, 11:09:26 »

Werte Kameraden,

Werte Kameraden, im Internet findet man ständig Bilder von Dienstanzügen, welche oftmals nicht mit der ZDv konform gehen. Außerdem passiert es - zumindest mir oft - dass ich mich bei diversen (ausländischen) Abzeichen frage, welche diese sind bzw. was man für deren Verleihung getan haben muss.

Anbei mal beispielhaft zwei Bilder, bei denen ich um eure Unterstützung bitte.


Hier insbesondere die Bandschnalle unten recht sowie die Bandschnalle (?) unterhalb der Tätigkeitsabzeichen.



Was sind das für mehrkwürdige Bandschnallen?


MkG
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