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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 13:54:14 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022
Die Broschüre ist vom
Zitat
Stand: Mai 2019
. Vielleicht einfach mal in die Broschüre schauen?  ::)

Zitat
Ich werde mich in Zukunft einfach an der SLV Orientieren um solche Probleme im Vorfeld zu verhindern.
Das ist ein guter Weg, hilft aber auch nicht immer weiter, weil es auch einschränkende Vorschriften gibt. Von daher ist die karriere-Seite schon der richtige Anlaufpunkt, leider mit dem Schwachpunkt der alten Broschüren (auch wenn ich das bereits mehrmals ggü StabInfoA habe anzeigen lassen).

 2 
 am: Heute um 13:52:10 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Zitat
Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Ja, wie gesagt veraltet. Natürlich nicht so schön wenn man das so noch findet. Allerdings wenn man den regulären Weg über die Karriere Seite geht taucht das nirgendwo mehr auf.

Ich werde mich in Zukunft einfach an der SLV Orientieren um solche Probleme im Vorfeld zu verhindern.

Danke

 3 
 am: Heute um 13:48:04 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Ja, wie gesagt veraltet. Natürlich nicht so schön wenn man das so noch findet. Allerdings wenn man den regulären Weg über die Karriere Seite geht taucht das nirgendwo mehr auf.


 4 
 am: Heute um 13:38:33 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

- Ein Soldat ist regelmäßig älter als 14 Jahre.
- Ein Soldat ist NIE bei einer GKV versichert.
- Wenn, dann kann man Beihilfefälle als Vergleichsbasis nutzen, da UTV "ungefähr" wie Beihilfe "funktioniert" - da gibt es Urteile, die selbst bei Kindern eine Kostenübernahme ablehnen.
- Eine Einschränkung der Tauglichkeit liegt nicht vor, es ist hauptsächlich ein kosmetischen "Problem", so der TE.
- Der TE ist 36 Jahre alt ("lebt" also mit diesem Aussehen schon ein halbes Leben ..).

Frage: Sind die "angeblichen psychischen Probleme" in den vielen milärztlichen Fragebögen dokumentiert? Wie lange schon?

 5 
 am: Heute um 13:38:31 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Die Broschüre ist von
Zitat
Stand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
Zitat
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.



Ich bezog mich bei der Broschüre auf diese hier:
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Diese ist von der Bundeswehr selber und laut Dateiname vom 06/2022

Das Problem mit alten Aussagen auf externen Seiten ist mir schon öfter aufgefallen. Jedoch noch nicht bei der BW-Seite selbst. Aus diesem Grund meine Verwirrung da ich versucht habe aus mehreren Quellen Informationen zusammenzutragen und dann noch verwirrter war als vorher.

Danke. Jetzt bin ich beruhigt.


 6 
 am: Heute um 13:37:03 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Ralf
Hier gibt es eine ausführende Regelung: https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5774076/d68225efcc57b5d2930b3af90402536c/informationsblatt-umgang-mit-cannabis-fuer-rdl-data.pdf

Danke für den Hinweis seitens eines Users.
Ich öffne das Thema zur Diskussion, solange es sachlich bleibt.

 7 
 am: Heute um 13:32:59 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet?
Also gibt es doch gesundheitliche Auswirkungen?! Dann wären ja auch Abhilfemaßnahmen angebracht (auch wenn einem der Weg ggf nicht behagt.

 8 
 am: Heute um 13:29:47 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Ralf
Die Broschüre ist von
Zitat
Stand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
Zitat
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.

 9 
 am: Heute um 12:28:23 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von West87
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?

Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet? Im Endeffekt schämt sich die Person ja für die abstehenden Ohren, was sich das Selbstbewusstsein und daher auch auf seine Fähigkeiten und seine Lebensqualität auswirkt.

Es hat ja auch einen Grund, weshalb Krankenkassen die Behandlung von "Segelohren" bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren komplett übernehmen. Nämlich da diese Ohrenform nicht normal ist und eine Person darunter leiden könnte.


 10 
 am: Heute um 11:33:37 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Das lernt man doch gleich am Anfang, dass der DP ein schriftlicher Befehl ist und sich jeder Soldat am selbigen zu informieren hat. Nebenbei muss er öffentlich ausgehangen sein und vom Chef und VP unterschrieben sein. Es muss allerdings zwischen dem Routine-Tagesdiensplan und dem Wochenplan mit den entsprechenden Ausbildungen, Verrichtungen und Vorhaben unterschieden werden. Befehlscharakter haben aber beide.

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