Autor: Bezügerechnerin
« am: 01. August 2017, 08:49:43 »Guten Morgen
Das ist die Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG.
Diese Pauschale wird auch dann angesetzt wenn für den entsprechenden Arbeitslohn (hier: Dienstbezüge) kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist. Die Höhe des berücksichtigen Betrages richtet sich nach der gültigen Steuerklasse des Steuerpflichtigen.
Hat man höhere Aufwendungen (nachzuweisen durch eine Bescheinigung der Versicherung) sollte man diese auch seiner Bezügestelle einreichen.
LG aus München
Das ist die Mindestvorsorgepauschale für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nach § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 dritter Teilsatz EStG.
Diese Pauschale wird auch dann angesetzt wenn für den entsprechenden Arbeitslohn (hier: Dienstbezüge) kein Arbeitnehmeranteil zur inländischen gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu entrichten ist. Die Höhe des berücksichtigen Betrages richtet sich nach der gültigen Steuerklasse des Steuerpflichtigen.
Hat man höhere Aufwendungen (nachzuweisen durch eine Bescheinigung der Versicherung) sollte man diese auch seiner Bezügestelle einreichen.
LG aus München