Es hat schon Fälle gegeben, wo wegen EINER fehlenden Waffe Gebäude umzäunt wurden - um zu verhindern, dass die Waffe das Gebäude verlässt.
Das ist ja auch richtig so. Es beantwortet aber nicht die Frage, ob es strafbar ist, dies nicht zu tun.
Die "Abgabekiste" macht nur dann Sinn, wenn ich davon ausgehe, dass sich unterschlagene Munition noch in der Kaserne befindet.
Damit stehen erhebliche Straftaten im Raum (Kriegswaffen! / Sprengstoffe), so dass ggf. andere Massnahmen angezeigt gewesen wären - zumindest die Anzeige des Verlustes bei de
Logisch ist es angezeigt! Natürlich hätte er es machen sollen! Aber auch das beantwortet nicht die Frage, ob es eine Abgabepflicht an die Staatsanwaltschaft gegen Unbekannt gibt. Ich kann es mir nicht vorstellen.
Der Verlust von Sprengstoffe / Kampfmitteln ist SOFORT zu melden - ein normaler Diebstahl ist nicht meldepflichtig.
Jep, und weil er es nicht gemeldet hat, hat er ein Dienstvergehen begangen. Er hat nämlich gegen interne Meldevorschriften verstoßen. Das hat aber nichts mit einer Straftat zu tun.
Wenn die Anklage zugelassen worden ist - haben zumindest zwei Juristen (StA und Gericht) diese für zulässig erachtet.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Anklage zugelassen ist. Was ich in den Medien gelesen habe, hießt es nur, die StA habe Anklage erhoben. Zwischen Anklageerhebung und Zulassung der Klage vergeht einige Zeit, da die Anklage erst zugestellt werden muss und der Angeschuldigte Einwände vorbringen kann. Insofern bezweifle ich, dass die Anklage schon sooo lange in der Welt ist. Denn dann wäre früher darüber berichtet worden.
Ich bin jedenfalls sehr gespannt.