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Zusammenfassung

Autor: wadenbeisser
« am: 18. Februar 2003, 00:18:25 »

....oder wende Dich an einen Bundeswehrsozialberater (die sitzen auch beim KWEA!)
Autor: Fitsch
« am: 17. Februar 2003, 00:41:34 »

Mit dem Kredit läuft das so ab.
Die BW bezahlt ihn natürlich nicht. Wär jä auch zu schön.
Aber die Stundungszinsen, die sich im Laufe deines GWDL - Daseins anhäufen, die bezahlt die Grundsicherung.

Deine Miete wird ebenfalls übernommen, wenn der Mietpreis nicht überzogen ist. Kommt auf die Region an.

Hast du länger wie ein Jahr schon ne Lebensversicherung?
Wird auch bezahlt.

Aber erkundig Dich bei Deiner Unterhaltssicherungsbehörde
(Landratsamt, bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltung)

Horrido
Fitsch
Autor: Sven W.
« am: 16. Februar 2003, 16:59:20 »

An deiner Stelle würde ich einfach einmal zur Unterhaltssicherungsbehörde in deiner Stadt gehen, ihnen deine Probleme schildern und dann bekommst du auch gleich die entsprechnenden Unterlagen.
Autor: TheAdmin
« am: 15. Februar 2003, 13:40:41 »

Da kann ich dir nur eines raten, geh zu deinem Spieß und erklär im die ganze Sache, der weiss da meistens am besten beschei.

Wir hatten auch mal nen ähnlichen Fall und unser Spieß konnte helfen, wenn ich auch nicht weiss wie.
Autor: D-Don
« am: 15. Februar 2003, 12:15:58 »

Hallo,bin neu hier.

mein Problem ist folgendes:

Im April diesen Jahres soll ich zur Bundeswehr um meinen Grundwehrdienst abzuleisten.
Gleichzeitig muss ich zu diesem Zeitpunkt ausziehen weil sich meine Eltern trennen und aus unserem jetzigen Haus ausziehen.
Es besteht für mich nun nicht die Möglichkeit mit einem Elternteil wieder zusammen zu ziehen,sprich ich muss mir eine eigene Wohnung suchen.
Das geht ja aber schlecht mit 200euro Wehrsold im Monat.
Kann mir die Unetrhaltssicherungsbehörde nun Leistungen erstatten die ich brauch um eine Miete zu zahlen,oder was ist überhaupt möglich das ich nicht auf der Strasse sitze während dieser Zeit?

Desweiteren bin ich seit längerem verschuldet und muss einen Kredit zurückzahlen,ich habe mal gehört das auch hierfür die Unetrhaltssicherung aufkommt whärend der Grundwehrdienst zeit,stimmt das??

Vielen Dank schon mal im Vorraus,ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
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