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Autor: Little_L
« am: 16. November 2015, 16:48:22 »

Danke dir. Dann ist es ja so, wie ich es mir schon gedacht hatte.
Autor: Ralf
« am: 15. November 2015, 20:24:35 »

Ein ziviler Bediensteter unterliegt keinem Bewerbungsverbot.

Unter Wehrverwaltung versteht man die Organisationsbereiche Personal, AIN, UID sowie Rechtspflege und Militärseelsorge. Auch dort sind Soldaten tätig. Z.B. gibts im BAPersBw recht viele Soldaten. Sie sind aber auch genauso Soldaten mit allen rechten und Pflichten wie in den MilOrgBer.
Autor: Little_L
« am: 15. November 2015, 20:09:53 »

Hallo,

ich habe mal eine Frage, welche aufgekommen ist, aber ich leider trotz Recherche bisher nicht beantworten konnte: Kann man sich trotzdessen, dass man als Ziviler bei der Bundeswehr arbeitet, sich als Soldat bewerben? Und stimmt es, dass man auch als Soldat in der Bundeswehrverwaltung arbeiten kann?

Liebe Grüße.
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