Autor: D_s
« am: 26. Februar 2018, 09:26:31 »Das ist schwierig "fernzudiagnostizieren".
Ich hatte im letzten Jahr auch so eine Wende. Das lag am Trennungsgeld, da es nicht mehr versteuert wird und bei den Ausgleichszahlungen anzugeben ist, fällt der "Batzen" Fahrtkosten zur 1. Tätigkeitsstätte schon mal flach, was ja i.d.R. die Masse der Werbungskosten ausmacht.
Ich arbeite auch mit WISO. Mal prüfen, ob nicht beim Eintrag des LStBescheids ein Zahlendreher drin ist. Was man auch gut machen kann, ist die Hinweise der Software zur Optimierung zu befolgen. Da fällt einem das ein oder andere auf, was man noch angeben kann.
Hat sich geklärt, danke nochmal an der Stelle ... hatte Punkt 25 mit der Krankenversicherung nicht angegeben gehabt
Mal schauen, was nun tatsächlich raus kommt und inwiefern alles gepasst hat