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Zusammenfassung

Autor: AucheinResi
« am: 20. Mai 2019, 17:58:47 »

@ RomeoMike,

sorry das ich das Thema noch einmal aufgreife, aber für den einen oder anderen evt. von Interesse.
Weisung zum Umgang mit Verschlussachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD im Rahmen von Ausbildungsveranstaltungen des VDRBw
Autor: RomeoMike
« am: 12. Mai 2019, 00:09:18 »

Werte Kameraden,

danke für eure Beiträge.

Ich bin mir bewusst, welche Unterlagen ich als Leitender mitzuführen habe und wie ich mit Verschlusssachen hierbei umzugehen habe.

Anscheinend habe ich meine Frage nicht eindeutig genug formuliert.

Mir geht es darum, neben den Unterlagen und Vorschriften, die ich zwingend mitzuführen habe, diese sinnvoll zu organisieren und darüber hinaus noch sinnvolles, nützliches oder wichtiges so in einem Ordner oder einer Mappe anzulegen, dass ich einen guten Überblick habe und alles ordentlich halte.
Ich habe mir durch meine Frage Tipps erhofft, wie so ein Ding aussehen könnte, und ob z.B. jemand schon eigene Erfahrungen damit gemacht hat und diese hier mit allen teilt. Es soll dabei nicht unbedingt nur um das Leiten des Schießens an sich gehen, sondern gerne das ganze Schießvorhaben einschließen (z.B. Berechnung der benötigten Muntion, Munitionsanforderung, ...).

Ich hoffe, es wird damit klar, was ich meine und bitte euch ggf. für die Weiterführung eurer Diskussionen zum Umgang mit VS und Anforderungen an einen Leitenden beim Schießen einen eigenen Thread zu eröffnen.
Autor: AucheinResi
« am: 11. Mai 2019, 21:14:20 »

@ F_K,

wenn ich Ihren letzten Beitrag lese, glaube ich schon das Sie von Papierform nicht wirklich was gehört haben.

@ Jens79,

ist nur doof das mir in diesem Jahr ein aktiver Soldat im Auftrag eines anderen aktiven Soldaten entsprechende Unterlagen gegen schriftliche Belehrung und Aushändigung des VS-Merkblatt offiziell übergeben hat, also alle aktiven Soldaten und übenden Reservisten doof bis auf die aus Ihrem Dunstkreis.

Aber ich mach einen Haken an die Diskussion, weil es nicht das eigentliche Thema trifft und wie oben beschrieben Vorschriftenverweise und gelebte Praxis keinen interessieren.
Autor: Jens79
« am: 11. Mai 2019, 18:24:43 »

@ SolSim, F_K,

sofern mein Sachstand nicht veraltet ist, sofern doch bitte ich um entsprechenden Bezug.

Ja schade, Ihr Sachstand ist definitiv veraltet. Aber was Wissen die aktiven Soldaten oder die, die regelmäßig Üben schon...  ::)
Autor: F_K
« am: 11. Mai 2019, 18:07:06 »

@ AucheinResi:

Wer eine Liste präsentiert mit ausdrücklich auch digitalen Inhalten, meint wohl PDF bei Vorschriften, und darf dass dann auch gerne auf sich beziehen - so war es gemeint.
Ich bin ja oft Schiessen - dienstliche IT habe ich dort noch nicht gesehen - mag es aber trotzdem geben.

... Ansonsten: Meinen Sicherheitsbeauftragten / S2 kenne ich persönlich, "diene" in dem Bereich und kann die Position auch selber einnehmen ...
Autor: AucheinResi
« am: 11. Mai 2019, 17:59:14 »

@ F_K,

ich vermute mal die Aussage mit dem PDF bezieht sich auf mich.
Ist heute evt. aus der Mode gekommen, aber es gibt auch so etwas wie Papier ..., aber im Zweifelsfall fragen Sie Ihren S2.

@ MMG,

wenn eine entsprechende Qualifikation nachweisbar ist und man auf dem aktuellen Stand ist kann man Schießen nach altem Konzept leiten und nach neuem Konzept wenn ein entsprechender Schießausbilder/ Schießlehrer die Ausbildung durchführt.
Autor: F_K
« am: 11. Mai 2019, 17:44:17 »

Es soll da Anlagen in Vorschriften geben - da Du vermutlich keinen dienstlichen Rechner hast, fehlt einfach die Möglichkeit, auf zertifizierten dienstlichen Systemen dienstliche Dinge zu bearbeiten - die Nutzung privater Systeme ist ausdrücklich untersagt.

Selbst ein PDF zu betrachten ist auf privaten Systemen unzulässig.

@ MMG:

Mit "Aufkleber / Erklärung" im Schiessbuch geht da was. ...  Wenn aber seit 92 nichts mehr gemacht wurde, wird LKdo die nicht unterschreiben ...
Autor: SolSim
« am: 11. Mai 2019, 17:42:37 »

Ich hab doch vorhin schon gesagt, dass es in der Vorschrift geht, welche den Umgang mit VS regelt. Wie die genau beziffert ist, ist im Intranet zu finden.

Wie F_K schon schrieb, ist dein zuständiger S2 der richtige Ansprechpartner. Der kann auch Auskunft geben, ob es irgendwelche Ausnahmen gibt.
Autor: MMG-2.0
« am: 11. Mai 2019, 17:38:51 »

Nicht das ich das noch vorhabe, aber wie ist die Regelung für Soldaten, die früher (@Damals 92') Leitender beim Schießen waren.
Dürfen diese überhaupt noch als Leitender eingesetzt werden?
Autor: AucheinResi
« am: 11. Mai 2019, 17:16:30 »

@ SolSim, F_K,

sofern mein Sachstand nicht veraltet ist, sofern doch bitte ich um entsprechenden Bezug.

Unter dem Sachstand das meine Infos noch gültig sind muss ich da leider widersprechen, der Blick in das gültige Merkblatt der Vorschrift beschreibt das nicht ausdrücklich.

Zum anderen gibt es einen entsprechenden Befehl des Streitkräfteamt wie im Falle der Reservistenarbeit zu verfahren ist und der stützt meine Version, genau aus dem von mir beschriebenen Grund damit Leitungspersonal entsprechende Veranstaltungen vorbereiten kann.
Dieses Personal ist entsprechend schriftlich über den Umgang zu belehren und diese Personen haben eine entsprechende Lagerung sicherzustellen, zusätzlich soll das natürlich nicht extensiv betrieben werden.
Autor: F_K
« am: 11. Mai 2019, 16:57:54 »

@ SolSim: Eben -.Danke.

@ AuchEinResi:

Man könnte jetzt aus ZR zitieren, wäre aber ebenfalls verboten, weil auch das VS ist.

Frage halt bei S2 nach - der Erläutert das gerne und ermittelt auch bei Verstößen  ...
Autor: SolSim
« am: 11. Mai 2019, 16:34:06 »

"... also darf man die nicht zu Hause lagern"
Wo steht das?
Ich kenne das so das die gegen VS-Belehrung in Papierform ausgehändigt werden.


Der ist gut. Wo steht das ;-). VS bedeutet Verschlusssache und darf nicht zu Hause aufbewahrt werden. Auch nicht VS-NfD.

Das steht in der Vorschrift (kann im Intranet Bw gefunden werden), die den Umgang mit VS regelt.
Autor: AucheinResi
« am: 11. Mai 2019, 16:30:12 »

"... also darf man die nicht zu Hause lagern"
Wo steht das?
Ich kenne das so das die gegen VS-Belehrung in Papierform ausgehändigt werden.

Davon abgesehen schreibt die ZR A2-2090/0-0-1 "Schießsicherheit" unter Ziffer 718 vor (wie im übrigen auch ihre Vorgängerversionen) das sich der Leitende vor dem Schießen mit den gültigen Vorschriften und Regeln vertraut zu machen hat. Wer die letzten Vorschriftenänderungen verfolgt hat, wird auch bemerkt haben das da nicht mal eben 5 Minuten vor dem Schießen ausreichen.

Um auf die eigentliche Frage von RomeoMike zurückzukommen, vorgeschrieben sind für ein Schießen folgende Unterlagen am Mann (und nicht beim FwRes):

- Sicheheitsbefehl ggf. mit Zielskizze (in Papierform),
- ZR A2-2090/0-0-1 "Schießsicherheit" (digital oder in Papierform),
- Waffenvorschriften (digital oder in Papierform),
- Sonderbestimmungen/ Benutzungsordnung Übungplatz/ Schießanlage (digital oder in Papierform),
- Lasersicherheitsvorschriften (bei Bedarf, digital oder in Papierform)
- je nach Schießen
  + ZR A2-222/0-0-4751 "Schießausbildung mit Handwaffen" (digital oder in Papierform),
  + ZR A2-222/0-0-4750 "Schießen mit Handwaffen" (digital oder in Papierform).

Was Sie sonst an Unterlagen mitführen unterliegt Ihrer Entscheidung, Erfahrungen, Organisationwillen, den Fähigkeiten Ihres Leitungs-, Funktions und Sicherheitspersonals und Umfang des Schießens.
Autor: AucheinResi
« am: 11. Mai 2019, 13:26:36 »

"ich bin Feldwebel der Reserve und werde demnächst mein erstes Schießen leiten."
Frage: Sind Sie für die Funktion des Leitenden qualifiziert worden, wenn ja wie?

Frage: Welche Art von Schießen sollen Sie leiten?

Wenn nein, dürfen Sie so oder so kein Schießen leiten, wenn ja scheint in Ihrer Ausbildung einiges versäumt worden zu sein.
Als Leitender müssen Sie wissen welche Unterlagen Sie am Mann führen müssen und was Sie ggf. noch benötigen oder nutzen sollten.
Autor: F_K
« am: 03. Mai 2019, 17:17:40 »

Die Vorschriften sind z. T. VS, also darf man die nicht zu Hause lagern

Ich bitte immer den FwRes, diese Dinge in der Schiesskiste mitzuführen.

Wichtig ist Belehrung, Vorführung Gehörschutz, Kontrolle G20, Kontrolle Vorübungen, Brille, ..
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