Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 13. Mai 2024, 23:29:14
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 29. April 2024, 17:41:19 »

Melde es doch einfach- kann doch nicht so schwer sein.
Autor: S2
« am: 29. April 2024, 16:48:03 »

@TobiKilo

Falls Sie in einer SeT - einer Sicherheitsempfindlichen Tätigkeit - eingesetzt und entsprechend ermächtigt sind, unterliegen Sie grundsätzlich der Meldepflicht. Dabei ist es unerheblich, ob Ihre Partnerin ebenfalls bei der Bundeswehr Soldatin ist. Da über Sie beide jeweils eine eigene Sicherheitsakte geführt wird, muss der Vorgang, den Partner betreffend, separat erfasst werden. D.h. eine entsprechende Mitteilung über das Ergebnis der SÜ betrifft Sie beide und nicht nur einen Part. Kurz: Als ermächtigter Soldat in einer SeT haben Sie jedwede Änderung zu melden.
Autor: Ralf
« am: 28. April 2024, 18:26:47 »

Das hat mit dir nichts zu tun.
Autor: TobiKilo
« am: 28. April 2024, 17:29:24 »

Moin, ich habe seit 2 Jahren eine Partnerin. Sie ist auch innerhalb der Bundeswehr und hat mich bei ihrer SÜ2 als Partner angegeben.

Muss ich meine SÜ2 nun auch aktualisieren oder kann das warten bis ich meine neu machen muss oder hab ich quasi schon ein Kriegsverbrechen begannen weil ich das nicht asap gemeldet habe?

Beste Grüße
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de