Autor: christoph1972
« am: 30. Juni 2021, 13:02:26 »Guckt doch ganz einfach in die Bundeslaufbahnverordnung - BLV -.
Da ist das ganz einfach und verständlich geschildert.
Da ist das ganz einfach und verständlich geschildert.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Der TE fragte ob es einen Unterschied macht, wenn man einen Bachelor an einer FH oder an einer Uni macht. Diese Antwort ist Nein, denn der Bachelor befähigt in beiden Fällen für den gehobenen Dienst. Im höheren Dienst ist es genauso. Da spielt es keine Rolle ob man den Master an einer FH oder Uni gemacht hat. In beiden Fällen wird dieser bei Akkreditierung anerkannt.Das ist doch Kappes. Der Mann wird Laufbahnanwärter!! Da spielt es doch überhaupt keine Rolle, wo er studiert und was akkreditiert ist. Er studiert genau das, was er soll und genau wo er das soll. Deswegen ist alles andere völlig unerheblich.
Meines Wissens nach unterscheidet die Personalführung bei den Beamten nicht zwischen FH und Uni Abschluß. Nach vorliegen der Laufbahnbefähigung ist das total egal.
Meines Wissens ist es nicht ein Uni Abschluss per se, der zum höheren Dienst berechtigt, sondern ein Master Abschluss.Darauf schrieb ich:
Mit Bachelor nur gehobener Dienst, egal ob Uni oder FH.
Meine Frage war ob ein Bachelor von der FH weniger wert ist als einer von der Uni.
Auch Kappes.Das beantwortet hoffentlich deine Frage aus:
Die Befähigung zum Richteramt ist zB. eine Zugangsberechtigung für den hD=Staatsexamen. Die Approbation als Arzt auch=Staatsexamen. Das Staatsexamen des staatl. geprüften Lebensmittelchemikers…
Warum du jetzt die Fächer mit Examen ins Spiel bringst erschließt sich mir nicht.
Ein FH Abschluss qualifizierte schon immer zum Einstieg in den gD, ein mindestens achtsemestriger Uni Abschluss zum hD.Welchen Uni Abschluß meinst du? Ein Master kann es nicht sein. Von den Staatsexamen war bisher keine Rede.
Das ist Kappes! Das duale Studium bereitet in diesem Fall auf dem gD vor. Der Abschluss ist deshalb nicht dazu geeignet, einfach mal so weiter hoch zu rutschen. Und nach der Meinung des Bundesinnenminister, der die Bildungsabschlüsse für die Laufbahnen vorgibt, ist es eben nicht egal, ob FH oder Uni. Ein FH Abschluss qualifizierte schon immer zum Einstieg in den gD, ein mindestens achtsemestriger Uni Abschluss zum hD.Der TE fragte ob es einen Unterschied macht, wenn man einen Bachelor an einer FH oder an einer Uni macht. Diese Antwort ist Nein, denn der Bachelor befähigt in beiden Fällen für den gehobenen Dienst. Im höheren Dienst ist es genauso. Da spielt es keine Rolle ob man den Master an einer FH oder Uni gemacht hat. In beiden Fällen wird dieser bei Akkreditierung anerkannt.
Aus meiner Sicht ein klares Nein. Es besteht kein Unterschied. Das Ziel ist der Bachelor und den sollst du erreichen. Selbst wenn du einen Master anschließend machst, spielt aus meiner Sicht der FH Bachelor keine Rolle. Selbst den Master kannst du an einer FH machen. Dieser muss nur akkreditiert sein und berechtigt dann für den höheren Dienst.
Deine Verwendung bemisst sich an den Anforderungen des Dienstpostens, da ist es egal ob FH oder Uni Bachelor.