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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 11. März 2019, 14:40:41 »

Das ist richtig.
Autor: dunstig
« am: 11. März 2019, 14:30:05 »

Die neue Wohnung könnte dann aber für weitere Personalmaßnahmen für TG berücksichtigungsfähig sein.
Autor: KlausP
« am: 11. März 2019, 14:22:17 »

Dann ziehen Sie an den neuen Standort bzw. in dessen Einzugsbereich und Ihnen wird die Umzugskostenvergütung (UKV) gewährt. Das passiert jedes Mal dann, wenn Sie aus dienstlich veranlasstem Grund (Versetzung) umziehen. Geben Sie Ihre Wohnung in Faßberg nicht aus, erhalten Sie TG.
Autor: Stixx
« am: 11. März 2019, 14:14:02 »

Und wenn man dann von Faßberg zum nächsten Standort ziehen würde und die Wohnung in Faßberg aufgeben würde, wäre man dann für die neue Wohnung TG-berechtigt?
Autor: Roughnecks
« am: 11. März 2019, 14:07:22 »

Ja, das ist richtig. Du wirst nach Faßberg versetzt, das ist keine Kommandierung.
Autor: Stixx
« am: 11. März 2019, 13:47:59 »

Ja, es handelt sich um den Fachlehrgang im Rahmen des Statuswechsels zum OffzMilFD. Und nach Faßberg wird man mWn, versetzt.
Autor: dunstig
« am: 11. März 2019, 13:43:07 »

Du wirst zum Lehrgang versetzt und nicht kommandiert?

Wenn dies so ist und du in Faßberg eine Wohnung nimmst und diese vor Ankündigung der nächsten Versetzungsmaßnahme anerkannt und berücksichtigungsfähig ist, dann erhältst du bei allen weiteren Personalmaßnahmen TG (Sofern Distanz zur Wohnung >30km).
Autor: Stixx
« am: 11. März 2019, 13:39:10 »

Hallo Kameraden....

Aktuell habe ich keine anerkannte Wohnung.
Nun werde ich aber in absehbarer Zeit nach Faßberg auf Lehrgang versetzt werden.
Dort möchte ich mir eine Wohnung im Standortbereich nehmen und diese anerkennen lassen.

Wäre ich nach einer Versetzung vom Lehrgang in meine neue Einheit berechtigt, für diese Wohnung TG zu bekommen?

Gruß

Stixx
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