Autor: wolverine
« am: 04. Mai 2016, 10:28:16 »Man kann sich den Verdienstausfall an Hand der Gehaltsunterlagen des Vorjahres zunächst ersetzen lassen und dann mit den Unterlagen dieses Jahres im Folgejahr nachberechnen lassen.
Arbeitseinkommen, dass während der RDL erzielt wird, wird voll und ganz angerechnet.
Arbeitseinkommen, dass während der RDL erzielt wird, wird voll und ganz angerechnet.