Autor: justice005
« am: 26. August 2022, 08:59:58 »Eine Verleumdung zum Nachteil eines Kameraden ist selbstverständlich kameradschaftswidrig und insoweit ggf ein Dienstvergehen. Man könnte also durchaus eine Kameradenbeschwerde einlegen. Dabei sollte man aber auch gleich die Bewrismittel beifügen, aus denen sich ergibt, dass die Kameradin auch wirklich die Täterin ist.
Strafrechtlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Strafanzeige und eines Strafantrags (antragsdelikt). Ob man das will, muss man selbst entscheiden.
Meine persönliche Meinung: sollte irgendwer aus meiner Firma aus heiterem Himmel meine Frau kontaktieren und der erzählen, dass ich sie betrügen würde, würde ich definitiv zu juristischen Hochformen auflaufen.
Strafrechtlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Strafanzeige und eines Strafantrags (antragsdelikt). Ob man das will, muss man selbst entscheiden.
Meine persönliche Meinung: sollte irgendwer aus meiner Firma aus heiterem Himmel meine Frau kontaktieren und der erzählen, dass ich sie betrügen würde, würde ich definitiv zu juristischen Hochformen auflaufen.