Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 28. April 2024, 01:23:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: jk3
« am: 21. März 2017, 23:19:32 »

Hatte in meiner Schießausbilder Prüfung einen Versager (Patronen waren natürlich abgezählt und ich musste die Übung nochmal schießen  ::) ),
diese Patrone wurde einzeln verpackt in den üblichen Munitionskisten nach Eintrag in die Schießkladde als Versager vom MunTrp mit der restlichen Munition abgeholt.
Autor: Exberliner
« am: 25. Februar 2017, 23:44:32 »

Zivil: Munition darf jeder Erwerbsberechtigte im erlaubten Kaliber erwerben. Beispiel 9x19 in der WBK (oder Erwerbsschein).

Ein Versager bleibt Patronenmunition! Die Komponenten, Zündhütchen, Hülse, Pulver, Geschoss sind - bis auf das Pulver frei erwerbbar (Altersbestimmung außen vor).

Pulver bedarf einer Erlaubnis nach dem SprenG.

Jetzt die Krux: Wer diese nicht hat und durch delaborieren (zB Entladehammer) eine Patrone zerlegt, hat dann loses Pulver! Genau als würde man 1 Böller aufmachen. Das ist ein Verstoß gegen das SprengG.

Bei Streitkräften gilt deren gilt deren Umgangsregelung.

Autor: F_K
« am: 20. Februar 2017, 14:59:26 »

Halten wir mal emotionslos fest, das Munition für Zivilisten nur dann erwerbbar ist, wenn diese dafür eine spezielle Erlaubnis haben (Munitionserwerbsberechtigung).

Da Zündversager bei Handfeuerwaffen in der Regel auf Probleme mit dem "Zünder" (Zündhütchen) zurückzuführen sind, handelt es sich immer noch um Munition (weil Treibladungspulver enthalten), so das hier nach den gesetzlichen Vorgaben (Waffenrecht / Sprengstoffrecht) zu verfahren ist.

Ich frage dann mal beim nächsten Schießen nach, aber ich kann mir nicht vorstellen, das das Zivilpersonal über die notwendige Sachkunde / die waffenrechtlichen Erlaubnisse / die Behältnisse verfügt, um Munition entgegennehmen zu können.
Autor: Jens79
« am: 20. Februar 2017, 13:36:38 »

Ach Klaus, was wissen wir schon....  ;)

Drücks dem gut ausgebildeten Schießstandwart in die Hand, der kümmert sich um alles.  ;D
Autor: KlausP
« am: 20. Februar 2017, 12:44:03 »

Von meinem Lehrgang Sachkunde Mun habe ich ja nun nicht viel behalten, aber bei Zündversagern von z.B. Handwaffenmunition ist sogar festgelegt, wie sie zu transportieren ist, nämlich in den originalen Packgefaessen. Sie muss handhabungs- und transportsicher sein, der Versager ist in der Pappschachtel festzulegen (z.B. mit Tape), die Pappschachtel wird in eine leere Munitionskiste gepackt, wiederum befestigt und das Ganze wird an den Munitionstrupp übergeben. Der Feuerwerker als Fachkundiger kommt erst in's Spiel, wenn dem äußeren Anschein nach die Munition nicht handhabungs- und/oder transportsicher ist.
Autor: Jens79
« am: 20. Februar 2017, 12:25:04 »

Danke für den Hinweis, aber in meiner Benutzungsbestimmung für die Standortschießanlage steht ausdrücklich drin, das Zündversager AUSSCHLIESSLICH durch die Truppe zurückzuführen sind.

Deine so oft kritisierte Verallgemeinerung trifft wohl auf alle zu, außer auf dich.
Autor: miguhamburg1
« am: 20. Februar 2017, 07:57:00 »

Ach, lieber Jens, ist ja interessant. Dann schauen Sie sich doch mal bitte die entsprechenden Vorschriften für die StOSchAnl an, in denen genau diese Frage geregelt ist. Der Nachweis ist so richtig, wie er von Ihnen und Bazi beschrieben wurde, jedoch der MunTrp nimmt die Zündversager nicht mit, sondern übergibt sie an die Schießbahnwärter.
Autor: bayern bazi
« am: 16. Februar 2017, 19:56:26 »

Ich weiß das.  ;D

Ich wollte auf den Unfug hier hinaus

Was für eine Frage, Ulli, es geht um StOSchAnl, auf denen nur mit den üblichen Handwaffen geschossen wird.

Zündversager werden schlicht und ergreifend von den Schißbahnwärtern entgegen genommen und sicher gelagert, bis ein zuständiger Feuerwerker diese Munition unschädlich macht.


einer der Gründe wieso  Offze ab HptM eigentlich nicht mehr selber Schießen leiten sollten ;)
Autor: Jens79
« am: 16. Februar 2017, 19:33:05 »

Ich weiß das.  ;D

Ich wollte auf den Unfug hier hinaus

Was für eine Frage, Ulli, es geht um StOSchAnl, auf denen nur mit den üblichen Handwaffen geschossen wird.

Zündversager werden schlicht und ergreifend von den Schißbahnwärtern entgegen genommen und sicher gelagert, bis ein zuständiger Feuerwerker diese Munition unschädlich macht.
Autor: bayern bazi
« am: 16. Februar 2017, 19:21:01 »

Interessant. Und diese Versager weise ich dann in der Schießkladde und dem Munitionsbeleg wie nach?

im Abschlußstempel als Versager ;)

siehe A2-222/0-0-4750 Schießordnung für das Schießen mit Handwaffen Seite 58 Nummer 526 -

Punkt 3 auf dem Stempel

dann Vermerk bei der Rückgabe an den Muni auf dem Munbeleg (und ab da is dann der MunFw verantwortlich ;) )
Autor: Jens79
« am: 16. Februar 2017, 17:59:30 »

Was für eine Frage, Ulli, es geht um StOSchAnl, auf denen nur mit den üblichen Handwaffen geschossen wird.

Zündversager werden schlicht und ergreifend von den Schißbahnwärtern entgegen genommen und sicher gelagert, bis ein zuständiger Feuerwerker diese Munition unschädlich macht.

Interessant. Und diese Versager weise ich dann in der Schießkladde und dem Munitionsbeleg wie nach?
Autor: Schnolle
« am: 16. Februar 2017, 07:49:26 »

Vielen Dank!
Autor: miguhamburg1
« am: 16. Februar 2017, 07:46:41 »

Was für eine Frage, Ulli, es geht um StOSchAnl, auf denen nur mit den üblichen Handwaffen geschossen wird.

Zündversager werden schlicht und ergreifend von den Schißbahnwärtern entgegen genommen und sicher gelagert, bis ein zuständiger Feuerwerker diese Munition unschädlich macht.
Autor: wolverine
« am: 16. Februar 2017, 07:44:46 »

Schadhafte Patronenmunition wird in aller Regel delaboriert (Geschoss wird aus der Hülse gezogen und das Pulver entnommen).
Autor: Schnolle
« am: 15. Februar 2017, 23:28:37 »

Einfache Munition.  9mm oder 5.56.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de