Und ebenfalls zu beachten...
Zunächst wird Ihre Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt sein.
Dies bedeutet, werden Sie
+ TG-Empfänger nach § 3 : Versteuerung des TG nach 3 Monaten
+ TG-Empfänger nach § 6 : keine Versteuerung, da Verwendungsdauer unter 48 Monate
Wenn Sie sich dann auf die geplanten 8 Jahre weiterverpflichten ... ist davon auszugehen das Ihre Verwendungsdauer auf der Personalverfügung auf das Dienstzeitende festgesetzt wird.
Da dies spätestens zum Ende der ersten 2 Jahre passiert ... kommen dann noch mindestens 6 Jahre.
Folge wäre dann auch bei § 6 : das TG wird versteuert, da die Verwendungsdauer am Standort 48 Monate überschreitet.
Ah okay. Also nach 48Monaten müsste ich es bei TG6 dann versteuern. Das habe ich beiläufig bereits irgendwo gelesen.... kann mich aber nicht an den Prozentsatz erinnern.
Wie genau wird das TG dann versteueuert?