Autor: Gunner
« am: 28. Februar 2018, 08:21:01 »Jetzt wird ein bisschen viel durcheinander gebracht hier.
Message ist aber soweit klar.
Danke für die Infos!
Message ist aber soweit klar.
Danke für die Infos!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Die Frage ist, lohnt sich eine Bewerbung jetzt überhaupt, oder sollte ich erstmal zumindest die Hälfte der Bewährungszeit abwarten?
...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.
So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
...schieben Sie es mal ruhig auf Plan C oder D. Während der Bewährungszeit wiederholt straffällig geworden heißt ja nicht mal nur dass man Recht und Gesetz nicht so wirklich kapiert, sondern dass erzieherische Maßnahmen wie eine Bewährung auch nicht fruchten.
So lange deine Bewährung läuft, wird das eh nix.
Hier wurde ich 2018 zu 2 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Grund: Ich habe mich mit dem Passwort dass ich während einer Anstellung bei einer Firma damals bekommen habe unrechtmäßig erneut eingeloggt, obwohl ich dort nicht mehr gearbeitet habe.