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Zusammenfassung

Autor: KüchenGast
« am: 18. August 2018, 17:25:29 »

Na das meine ich ja. Weckservice ist ein Risikominimierer, der das Risiko zu verschlafen auf Null minimiert, vorausgesetzt der Weckservice verschläft nicht.
Es gibt aber auch elektronische Wecker.
Autor: ulli76
« am: 18. August 2018, 16:59:02 »

Wenn man solche Bedenken hat, zu verschlafen, könnte man ja auch schlichtweg in der Kaserne übernachten. Da gibt es sogar Weckservice.
Autor: KüchenGast
« am: 18. August 2018, 16:49:50 »

Ich bedanke mich für eure Antworten.
Pünktlichkeit sollte selbstverständlich sein.  ;D

Mit freundlichen Grüßen
Autor: F_K
« am: 17. August 2018, 11:50:25 »

Geldstrafe eher weniger - eher eine Disziplinarbuße.
Autor: BSG1966
« am: 17. August 2018, 11:34:10 »

Bei denen ist das Risiko zu verschlafen vorhanden. Was passiert, wenn jemand verschläft? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Nach der AGA ist das Risiko zu verschlafen ebenfalls vorhanden. Was passiert, ist das Gleiche wie bei allen disziplinaren Verfehlungen. Bei EINEM Mal KANN es bei nem Anschiss bleiben, bei mehreren Malen dann bis zu Geldstrafe und mehr. Kommen Sie einfach pünktlich.
Autor: miguhamburg1
« am: 16. August 2018, 15:19:33 »

@ Fragensteller: Während der GA sind Sie zum Wihnen in der Unterkunft und zur Teilnahme an der Truppenverpflegung verpflichtet.

Dennoch steht es Ihnen frei, wo Sie Ihre dienstfreie Zeit verbringen. Und so lange es keinen Zapfenstreich in der GA-Einheit gibt, können Sie auch außerhalb der Kaserne übernachten.
Autor: SGBunny
« am: 16. August 2018, 13:53:17 »

Wir hatten damals(tm) so einen Fall, dem ist das ein oder zwei mal passiert.
Er hat sich dann immer freiwillig für die Wochenenddienste gemeldet.
Autor: KlausP
« am: 16. August 2018, 09:12:27 »

Trotzdem sind alle Lehrgangsteilnehmer zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Das bedeutet ja nicht, dass man auch die Nacht dort zubringen muss, wenn nicht gerade Dienst angesetzt ist. In seiner dienstfreien Zeit kann sich der Soldat aufhalten wo er will. Befreiungen von der Verpflichtung dürften sehr restriktiv behandelt werden.
Autor: Logisch
« am: 16. August 2018, 08:44:10 »

In der GA in Heide (LW) gibt es keine Pflicht in der Kaserne zu schlafen....
Seit der Arbeitszeitverordnung, wurde uns erklärt, gibt es das nicht mehr.
Autor: KüchenGast
« am: 15. August 2018, 22:39:59 »

Danke für die Antwort.
Autor: KillBurn93
« am: 15. August 2018, 22:37:06 »

Während der GA werden Sie keine Erlaubnis erhalten außerhalb der Kaserne zu schlafen...
Machen Sie es trotzdem und verschlafen möchte ich nicht in Ihrer Haut stecken beim "einseitigen Jawohl Gespräch" mit den Vorgesetzten.
In der späteren Dienstzeit wird es sehr individuell geregelt jenachdem wie sich der betreffende Soldat bis dahin geführt hat.
Autor: KüchenGast
« am: 15. August 2018, 22:30:25 »

Wie verhält sich das bei Leuten die Heimschläfer sind, z.B. weil sie keinen Anspruch auf einen Schlafplatz in der Kaserne haben. Bei denen ist das Risiko zu verschlafen vorhanden. Was passiert, wenn jemand verschläft? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?
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