Autor: RekrKp8
« am: 02. Januar 2011, 15:29:07 »Unbedingt mitnehmen: Personalausweis, Einberufungsbescheid.
Aber jeder, der einen Einberufungsbescheid erhält und danach handeln kann, weiß dass man noch mehr mitnehmen sollte. Dazu gibt es hier viele viele Beiträge und in der Wiki hier (rechts oben im Eck beim Hubschrauberbild).
Aber jeder, der einen Einberufungsbescheid erhält und danach handeln kann, weiß dass man noch mehr mitnehmen sollte. Dazu gibt es hier viele viele Beiträge und in der Wiki hier (rechts oben im Eck beim Hubschrauberbild).