Autor: Lidius
« am: 17. September 2018, 18:13:46 »1. Gibts da ebenfalls
2. Sofern du keinen Eingliederungsschein hast, nein. Es erfolgt jedoch eine Anerkennung der Dienstzeit als ruhegehaltsfähig (für die Berechnung der Pension). Ich meine eine Anrechnung bei der Berechnung der Erfahrungstufe erfolgt ebenso.
3. Keine Ausbildung, ein Studium. Dieses findet in Mannheim statt. Für die praktischen Phasen kann man Wünsche äussern.
4. Nach bestehen des Studiums kann man örtliche und räumliche präferenzen angeben. Erfolgschance hängt natürlich von den freien Stellen ab. Dies erfolgt aber erst nach Abschluss des Studiums bzw. kurz davor.
2. Sofern du keinen Eingliederungsschein hast, nein. Es erfolgt jedoch eine Anerkennung der Dienstzeit als ruhegehaltsfähig (für die Berechnung der Pension). Ich meine eine Anrechnung bei der Berechnung der Erfahrungstufe erfolgt ebenso.
3. Keine Ausbildung, ein Studium. Dieses findet in Mannheim statt. Für die praktischen Phasen kann man Wünsche äussern.
4. Nach bestehen des Studiums kann man örtliche und räumliche präferenzen angeben. Erfolgschance hängt natürlich von den freien Stellen ab. Dies erfolgt aber erst nach Abschluss des Studiums bzw. kurz davor.