Autor: Ralf
« am: 13. September 2018, 13:34:53 »Und da wurde der aktuelle Sachstand abgefragt. Da du damals nicht als Mieter eingetragen warst, hast du wahrheitsgemäß geantwortet. Und die Entscheidung ist korrekt, du hast ja keine Auslagen, die dir i.R.d. TG erstatte werden müssten.
Es ist auch nicht ganz abwegig, dass sich ein mündiger Bürger vorher informiert, bevor er Schritte unternimmt. So wie du das z.B. gerade jetzt (erst) selbst machst.
Es ist auch nicht ganz abwegig, dass sich ein mündiger Bürger vorher informiert, bevor er Schritte unternimmt. So wie du das z.B. gerade jetzt (erst) selbst machst.