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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 19. März 2019, 16:58:50 »

Bitte unbedingt auch - aus schweizerischer Sicht - rechtlich die Frage beleuchten, wie es die Schweiz sieht, wenn jemand (ohne staatliche Genehmigung) Dienst in fremden Streitkräften versieht.

Gruß Andi
Das ist, mit Ausnahme der Schweizergarde, verboten.
Autor: wolverine
« am: 19. März 2019, 07:45:38 »

Reisläufer sind doch gute Tradition  :D
Autor: Andi
« am: 19. März 2019, 07:35:49 »

Bitte unbedingt auch - aus schweizerischer Sicht - rechtlich die Frage beleuchten, wie es die Schweiz sieht, wenn jemand (ohne staatliche Genehmigung) Dienst in fremden Streitkräften versieht.

Gruß Andi
Autor: Rekrut84
« am: 18. März 2019, 19:09:33 »

Es gibt einiges zu beachten. Zunächst muss die Ehe mindestens 2 Jahre bestanden haben und auch als solche gelebt worden sein, sprich ein gemeinsamer Haushalt muss bestanden haben. Dann muss der Einbügerungsbewerber für mindestens 3 Jahre seinen rechtmäßigen und regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben. Als Schweizer muss man für einen Umzug nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Erst wenn alles erfüllt ist, kann man die Einbürgerung beantragen.

Du hast also noch ein paar Jahre Zeit im dich darüber zu informieren was du bei der Bundeswehr machen wollen würdest und könntest.
Autor: StOPfr
« am: 18. März 2019, 19:08:24 »

war mir auch neu dachte das würde sofort sein bei Heirat.

In der Schweiz war das früher so, gilt aber auch schon viele Jahre nicht mehr. 
Autor: 23Cent
« am: 18. März 2019, 19:04:19 »

Nein ich habe sie nicht. Der Titel suggeriert das leider ixt wohl unvorteilhaft formuliert. Der Text aber nicht. In die Richtunghabe ich mich dann aber definitiv zuwenig informiert. Das es 3Jahre dauert wussteich nicht. danke.

Bitte sehr.
Falls sie wirklich in Betracht ziehen sich zu verpflichten sobald sie die Staatsangehörigkeit haben, schadet es sicherlich nicht bereits sobald sie in Deutschland sind Karrierecenter Kontakt aufzunehmen.
Vielleicht kônnen sie ja noch mit ihrer Schweizer Staatsangehörigkeit eine Ausbildung, woanders machen, die ihnen dann einen direkten höheren Einstieg bei der Bundeswehr ermöglicht.

Viel Erfolg und eine schöne Hochzeit.
Autor: Geralt
« am: 18. März 2019, 18:56:48 »

Auch guter Einwand, danke. Ich weiss das es umgekehrt nicht der Fall ist. Also die deutsche Ausbildung bei uns nicht anerkannt wird.
Autor: BSG1966
« am: 18. März 2019, 18:36:52 »

WENN die deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt, muss zunächst auch geprüft werden, ob der Beruf in Deutschland anerkannt wird.

https://www.bmbf.de/de/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1091.html

DANN kann die Einstellung in der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst mit höherem Dienstgrad erfolgen. Und das bedeutet dann, dass man tatsächlich artverwandt eingesetzt wird.
Autor: ulli76
« am: 18. März 2019, 18:33:13 »

Ist doch egal. Vielleicht will er sich erstmal nur informieren, was möglich ist wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Autor: F_K
« am: 18. März 2019, 18:24:42 »

@ Flexscan:

Die Heirat schafft sofort ein Aufenthaltsrecht - darum geht es vordringlich bei Scheinehen.
Autor: Flexscan
« am: 18. März 2019, 18:21:51 »

war mir auch neu dachte das würde sofort sein bei Heirat.
Gibt doch genug Fake-Ehen diesbezüglich (Aufenthalt und Staatsbürgerschaft).
Autor: Geralt
« am: 18. März 2019, 18:17:55 »

Nein ich habe sie nicht. Der Titel suggeriert das leider ixt wohl unvorteilhaft formuliert. Der Text aber nicht. In die Richtunghabe ich mich dann aber definitiv zuwenig informiert. Das es 3Jahre dauert wussteich nicht. danke.
Autor: 23Cent
« am: 18. März 2019, 18:01:51 »

Und 3 Jahre in Deutschland leben...
Plus ich weiß nicht ob das noch ein Problem ist bei einer Einstellung, in einer anderen Armee gedient...
Autor: F_K
« am: 18. März 2019, 17:44:17 »

Naja, so min. 2 Jahre verheiratet sein, ... Dauert also ..
Autor: 45Cent
« am: 18. März 2019, 17:40:32 »

Für mich sieht es eher so aus als ob er denkt er bekommt die mit der Heirat....
Vielleicht kann er uns ja mitteilen ob er diese wirklich schon hat.
Ist ja selten das man als Schweizer in der Schweiz eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommt.
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