Autor: ulli76
« am: 22. September 2018, 09:51:20 »Der Chef wird da schlichtweg keine Ahnung von haben. Wer es genau wissen wird, ist die Schulbehörde. Für sowas isse ja da.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Um genauer zu sagen werde ich in Höxter meine AGA machen (liegt im Nidersachsen ) gelten dann nicht andere Gesetze für mich, da ich dann polizeilich umgemeldet werdeOfftopic: Höxter ist in NRW.
... Zur Sicherheit rufe ich morgen mein zukünftiger Kompaniechef an ...
dann haben aber die Kameraden im KC mächtig geschlafen.
Mir ist nur eine 9-jährige Schulpflicht bekannt und habe auch noch nie etwas anderes gehört/gelesen. Wenn sie nicht später als normal eingeschult worden sind, dürften Sie mit ihrer schulischen Laufbahn fertig sein.
Diese Aussage bezieht sich nur auf mein Wissen und ist von daher vielleicht nicht 100% korrekt. Trotzdem wäre es mir neu, wenn man bis 18 die Schule besuchen müsste.
Macht doch auch 0,0 Sinn. Die Bundeswehr würde doch nicht das Mindestalter auf 17 Jahre fest legen wenn man gesetzlich bis 18 Jahre zur Schule gehen müsste.
Sers,
ich lebe in NRW und bin noch 17 Jahren. Im März werde ich 18 Jahre alt, da ich einen Telefonat mit einer ehemaligen Lehrerin hatte, sagte sie zu mir, dass ich noch schulpflichtig wäre und das ich beim Bund nichts verloren hätte, weil das nicht passt. Ich bekomme die Tage Post von der Stadtverwaltung.
Muss ich jetzt mein Dienst verschieben bis ich 18 werde.