Autor: Maj a.D.
« am: 18. Dezember 2018, 12:11:31 »
Aktuell gehe ich davon aus, dass dies meldepflichtig sein wird. Aber ermöglicht mir der Dienstherr dies überhaupt?
Mein Ziel ist es, die Promotion außerhalb der Dienstzeiten durchzuführen. Geht ja auch nicht anders.
Einen schönen Abend wünsche ich
Als StffChef hatte ich einen jungen OLt, der nebenher promovierte. Rechtlich sprach nichts gegen die Promotion, solange es sich außerhalb der Dienstzeit abspielte. Wir hatten ein (mit dem Kdr besprochenes) Agreement, dass er seine Überstunden "ansparen" kann, um in der heißen Phase kurz vor Abgabe der Arbeit dann massiv Stunden abbauen kann. Der Termin für die Abgabe wurde natürlich mit dem Vorhabenplan des Verbandes im Blick gemeinsam mit der Uni festgelegt.
Praktisch habe ich keinerlei negative Auswirkungen auf die dienstliche Leistung des Soldaten verspürt, ganz im Gegenteil, die Motivation war hoch und das Thema war mehrfach Teil einer Offz Weiterbildung auf Stff- und Verbandsebene. Win-Win Situation.