Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2018, 19:49:05 »Es gilt das oben Genannte...
Bei solchen Vorgängen muss man immer Alles zum Einzelfall kennen... um richtig bewerten zu können...
Bruchstückhafte Erzählungen "Also bei mir war das so..." können da in die Irre führen...
Und... ZAW erfordern i.d.R. ein Nutzungsverhältnis 40:60
Ist das nicht mehr realisierbar... keine ZAW mehr.
Denn ... warum teuer Geld ausgeben... obwohl der Dienstherr davon nichts mehr hat...
Bei solchen Vorgängen muss man immer Alles zum Einzelfall kennen... um richtig bewerten zu können...
Bruchstückhafte Erzählungen "Also bei mir war das so..." können da in die Irre führen...
Und... ZAW erfordern i.d.R. ein Nutzungsverhältnis 40:60
Ist das nicht mehr realisierbar... keine ZAW mehr.
Denn ... warum teuer Geld ausgeben... obwohl der Dienstherr davon nichts mehr hat...