Autor: pzmeier
« am: 25. Mai 2019, 10:44:33 »eine kleine Ergänzung:
TG-Akten bestehen grundsätzlich aus 2 Nebenakte (eine Grund- und ein Abrechnungsakte). Die Abrechnungsakte wird je HHJ geführt und zu Beginn des nächsten archiviert. Die Akten/Bescheide des vergangenen Jahres sind also nicht zwangsläufig direkt verfügbar. Im Rahmen der zentralen Abrechnung des Trennungsgeldes durch die Kompetenzzentren kommt erschwerend hinzu, das die Archivierung grundsätzlich Aufgabe des BfdHH ist.
Meine Bitte ist daher, die Abrechnungsbescheide bzw. Mitteilungen über RK und TG sorgfältig aufzubewahren. Der Aufwand Bescheide neu zu erstellen ist bei der zeitnahen Bearbeitung von aktuellen Forderungsnachweisen/Erstattungsanträgen besser angelegt.
Die Vernichtung der Grund- und Nebenakte erfolgt nach 5 Jahren, vergleiche Personalaktenverordnung Soldaten - SPersAV, §5(3)
https://www.gesetze-im-internet.de/spersav/__5.html
TG-Akten bestehen grundsätzlich aus 2 Nebenakte (eine Grund- und ein Abrechnungsakte). Die Abrechnungsakte wird je HHJ geführt und zu Beginn des nächsten archiviert. Die Akten/Bescheide des vergangenen Jahres sind also nicht zwangsläufig direkt verfügbar. Im Rahmen der zentralen Abrechnung des Trennungsgeldes durch die Kompetenzzentren kommt erschwerend hinzu, das die Archivierung grundsätzlich Aufgabe des BfdHH ist.
Meine Bitte ist daher, die Abrechnungsbescheide bzw. Mitteilungen über RK und TG sorgfältig aufzubewahren. Der Aufwand Bescheide neu zu erstellen ist bei der zeitnahen Bearbeitung von aktuellen Forderungsnachweisen/Erstattungsanträgen besser angelegt.
Die Vernichtung der Grund- und Nebenakte erfolgt nach 5 Jahren, vergleiche Personalaktenverordnung Soldaten - SPersAV, §5(3)
https://www.gesetze-im-internet.de/spersav/__5.html