Zitat"Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt."
Ralf das ist kein "Schwurbeln"
Das ist der Inhalt der gezeichneten Verpflichtungserklärung eines SAZ.
Es geht auch nicht um eine Kommandierung oder einen Einsatz.
Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit
Dieses Grundsätzliche unterschreibt jeder Bewerber SaZ + Ergänzungen:
"Verpflichtungserklärung
bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit
Ich (Vorname, Name) Personenkennziffer oder Geburtsdatum
bin damit einverstanden, dass ich* in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit berufen werde.
Ich verpflichte mich, XX Jahre Wehrdienst zu leisten."
"Mir ist bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit bzw. zum Soldaten auf Zeit die
Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde,
wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder
wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde (§ 55 Abs. 3 des Soldatengesetzes).
Im Übrigen ist mir bekannt, dass die Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit auf
Antrag nur verkürzt werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (§ 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes)."
Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?
Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit
Dazu habe ich die entsprechende Vorschrift zitiert + die Vorgaben des BVerwG