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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
 1 
 am: Heute um 14:07:22 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Okay. Jetzt weiß ich warum die Bundeswehr als schlechter Arbeitgeber bezeichnet wird :D

Ich werde das noch an anderer Stelle in Erfahrung bringen. Wenn dem wirklich so ist hat sich das für mich erledigt. Statistisch gesehen ist die Chance höher bei einem Verkehrsunfall zu sterben wie bei eine Einsatz der BW.... also was soll man machen. Das ganze noch fahrlässig Provozieren?

Mein alter AG hat in solchen Fällen Hotelzimmer gestellt aber auch jeden frei gelassen nach hause zu Fahren.

Und da es anscheinend keine klaren Regelungen gibt wie sich in solchen Fällen zu verhalten ist.... ciao.



Wir reden hier über die Anwendung des BUKG und der TGV Bund --- die für alle Bundesbeamten und Soldaten gelten ... adäquat auch die Tarifbeschäftigten Bund --- und nicht in Verantwortung der Bundeswehr liegen...

Die klaren Regelungen haben Sie lesen können.

Eine ist ... für den o.g. Personenkreis gibt es keine freies Wahlrecht zwischen TG nach § 6 oder § 3.

Entweder § 3 --- mit den klaren Regeln, oder aber § 6 mit seinen klaren Regeln.

Die freie Wirtschaft heißt ja nicht umsonst "frei"...  Denn wie der private Arbeitgeber seine Gelder einsetzt ... seine Entscheidung.

Im ÖD gelten nun einmal Gesetzte und Verordnungen...




 2 
 am: Heute um 13:48:57 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
BVerwG 1 WB 41.13
Zitat
Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen

Und was statusrechtlich zählt, ist die Verpflichtungserklärung, unabhängig davon ob es ein anderes Blatt gibt, dass eine "bundesweite Versetzung" als Voraussetzung ansieht. Deswegen ist das Herleiten von irgendwelchen Dingen, die dem entgegen stehen und und der Einsatzbereitschaft der SK abträglich sind eine Schwurbelei. Im übrigen ist auch eine Versetzung bspw. nach USA oder Italien bindend, denn die Versetzung ist einem "Befehl" gleichgestellt. Und es macht hier keinen Unterschied , ob es ein "Einsatz" ist, "eine einsatzgleiche Verpflichtung" ist oder eben eine "normale Versetzung oder Kommandierung.


Und um @Ralf noch zu ergänzen:

BVerwG 1 WB 35.08 , Beschluss vom 24.03.2009

"Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215 <217>, vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - BVerwGE 86, 25 <26> = NZWehrr 1989, 257 und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 26).

Hinsichtlich der Verwendung von Soldaten im Ausland hat der Bundesminister der Verteidigung sein Ermessen in dem Erlass über die „Verwendung von Soldaten im Ausland und bei integrierten Stäben im Inland“ (im Folgenden: Erlass) vom 25. November 1999 (VMBl 2000 S. 7) gebunden. Eine an Verwaltungsvorschriften - wie diesem Erlass - orientierte ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle (Art. 3 Abs. 1 GG); andererseits kann der Soldat auch nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungsvorschriften beanspruchen (vgl. Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44)."



Und der im Urteil zitierte Erlass "Verwendung von Soldaten im Ausland und bei integrierten Stäben im Inland" ist heute die von mir zitierte Regelung

A-1340/9 "Verwendung von militärischem Personal im Ausland"

Zweck: Zentrale Vorgaben für die personalbearbeitenden Stellen hinsichtlich der Verwendung von Soldatinnen und Soldaten im Ausland

Mit den einführenden Bestimmungen:

"Soldatinnen und Soldaten sind grundsätzlich verpflichtet, auch im Ausland Dienst zu leisten.
Wo immer möglich, sollen Auslandsverwendungen aber nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.
Die Dienstpflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf die Territorien der NATO-Mitgliedsstaaten."


Diese Vorgabe gilt für jeden SaZ und erst recht Berufssoldaten.


 3 
 am: Heute um 13:38:00 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von Kollimatorspiegel
Guten Tag zusammen,
ich muss relativ zeitnah Aufgrund einer Knieverletzung unters Messer. Auf Nachfrage durch den behandelnden Orthopäden bei den BWK´s, ist keine "spontane" OP aktuell möglich, somit auch die freie "Arztwahl" im zivilen.

Meine Frage lautet nun, ob ich muss der Überweisung, die mir durch die Heilfürsorge erstellt wird, auch bei einer Privat-Praxis vorstellig, bzw. auch operiert werden kann.
Die Mitarbeiterinnen der Praxis konnte mir dazu leider keine genauen Informationen nennen und die Heilfürsorge ist derzeit nicht erreichbar.

MkG

 4 
 am: Heute um 13:27:49 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von dunstig
Naja schaue ich mir sämtliche Seiteneinsteiger meiner letzten Dienststelle an, die wir bekommen haben (Ingenieure und Informatiker) und höre mir an, was die für eine Bewerbungs-Odyssee hinter sich hatten, wundert es mich nicht, dass wir hier kein qualifizierteres Personal bekommen haben. Zu den Konditionen tut sich diesen langwierigen Weg in dieser Region doch keiner an, der fachlich wirklich was auf dem Kasten hat, bzw. schon gewisse Erfahrung mitbringt. Außer eine gehörige Portion Idealismus spielt da mit rein, aber die landen dann woanders und nicht bei uns als Ingenieur.

 5 
 am: Heute um 13:14:24 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von dunstig
Jedenfalls zeigt das "in a nutshell", woran die BW abgesehen von allen Budgetdiskussionen krankt. Es kann doch nicht sein, dass man eine gehörige Portion Masochismus an den Tag legen muss, um sich der Bürokratie auch noch andienen zu müssen. Man sollte auch keine Selbsthilfe in einem Forum brauchen, um solch einfache Angelegenheiten wie eine Bewerbung als Mannschafter im HSch bewerkstelligt zu bekommen.

Meine Rede! Es gibt einfach ein gehöriges Delta zwischen der nach außen getragenen "händeringenden Suche nach Reservisten" und der realen Erfahrung, die man als williger Reservist immer wieder macht. Nicht falsch verstehen, ich persönlich bin ein vom Glück gesegneter, mein Btl (das einzige nichtaktive der gesamten Luftwaffe) funktioniert und kümmert sich um seine Leute... aber an praktisch allen anderen Ecken und Enden bekomme ich solche Geschichten wie diese hier von verschiedenen Reservekameraden, Freunden und Bekannten mit.

Zu oft muss man geradezu "betteln" Reservist sein zu dürfen und wird aus unverständlichen bürokratischen Gründen abgewiesen.
Habe den Gedankengang (Wehrübung relativ zeitnah nach DZE) auf bitten meiner alten Einheit ja auch mal ein wenig angespielt und mich dann dagegen entschieden, obwohl die Einheit unbedingt wollte und jetzt externe zivile Schulungsunternehmen für viel Geld beauftragen darf. Der ganze Aufwand, der dahinter steht, einfach weil auf die Bürokratie bestanden wird, statt ein wenig Pragmatisumus an den Tag zu legen und das für 2-3 Wochen Übung... Wenn man da nicht über Vitamin B die ein oder andere Sache auf dem kurzen Dienstweg regeln kann, braucht es schon viel Idealismus und Geduld. Und zeitnah schon mal garnicht. Und dann ist es nicht mal attraktiv für jemanden, der in gutem Arbeitsverhältnis steht, als dass ich mir das antun würde. Eher im Gegenteil, ich würde noch drauflegen.

 6 
 am: Heute um 12:39:38 
Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von christoph1972
Jetzt schon WDB-Antrag stellen.

Das Verfahren dauert bei komplizierteren Fällen schon etwas länger.

 7 
 am: Heute um 12:32:02 
Begonnen von 4815162342 - Letzter Beitrag von christoph1972
Moin!

Regelhaft wird man auch bei Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL. B) an der HSU HH nach erfolgreichem Abschluss zum Beamten ernannt.

zu 1. Nein, anders als bei anderen Geschäftsbereichen wird man nach dienstlichen Bedarf verteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Einplanungswünsche zu äußern.
zu 2. Man wird keiner Liegenschaft zugeteilt.  ::) Man wird auf einen Dienstposten eingewiesen und verbringt dort die ersten Dienstjahre nach Abschluss der Laufbahnausbildung.

Ergänzung zu 1. Die Ausbildung findet eher bei einem BwDLZ statt, ein Praktikum sollte jedoch bei einer Bundesoberbehörde absolviert werden.
Ergänzung zu 2. Deutlich mehr Praktika bei den Bundesoberbehörden und weniger auf Ortsebene, ggf. gar kein BwDLZ.

Die Chancen in Berlin und umzu verwendet sind gut, ggf. ist aber auch eine Verwendung in Köln/Bonn/Koblenz möglich.

 8 
 am: Heute um 12:28:44 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Jedenfalls zeigt das "in a nutshell", woran die BW abgesehen von allen Budgetdiskussionen krankt. Es kann doch nicht sein, dass man eine gehörige Portion Masochismus an den Tag legen muss, um sich der Bürokratie auch noch andienen zu müssen. Man sollte auch keine Selbsthilfe in einem Forum brauchen, um solch einfache Angelegenheiten wie eine Bewerbung als Mannschafter im HSch bewerkstelligt zu bekommen.

Meine Rede! Es gibt einfach ein gehöriges Delta zwischen der nach außen getragenen "händeringenden Suche nach Reservisten" und der realen Erfahrung, die man als williger Reservist immer wieder macht. Nicht falsch verstehen, ich persönlich bin ein vom Glück gesegneter, mein Btl (das einzige nichtaktive der gesamten Luftwaffe) funktioniert und kümmert sich um seine Leute... aber an praktisch allen anderen Ecken und Enden bekomme ich solche Geschichten wie diese hier von verschiedenen Reservekameraden, Freunden und Bekannten mit.

Zu oft muss man geradezu "betteln" Reservist sein zu dürfen und wird aus unverständlichen bürokratischen Gründen abgewiesen.

 9 
 am: Heute um 11:14:38 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von Chinok
Zitat
… An welchen sonderbaren Übungen nimmt dieser Soldat laufen teil? …

Ich bin inzwischen der Meinung, der erzählt uns hier eher laufend „einen vom Pferd“. Ernst nehmen kann ich den schon lange nicht mehr bei dem Käse, den er hier so absondert.

Ach ja, der Kamerad. Man weiß ja nie, wo er seine Finger im Spiel hat. Vielleicht bei einer dieser Top-Secret-Einheiten, von denen man nur munkelt. Wahrscheinlich springt er, mit der MechAllgemein am Fuß, aus 10.000 Metern Höhe über dem Tschad ab, weil die Jungs aus Calw bei der F1 Frist am Quad die Ölablassschraube abgerissen haben und jetzt Ersatzteile brauchen.

 10 
 am: Heute um 11:05:03 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Noch mal: SIE wollen jeden Tag pendeln, haben Sie so geschrieben.
 
Als Trennungsgeldempfänger (NICHT nach §6 TGV) ist Ihnen eine Unterkunft dienstlich bereitzustellen. Wenn das nicht in einer Bundeswehrliegenschaft am Dienstort oder in dessen Nähe möglich ist, dann kommen Anmietung einer Hotelunterkunft oder die Übernahme der Mietkosten für z.B. ein möbliertes Zummer durch den Dienstherrn in Betracht. Das wurde aber hier im Forum alles schon x-mal abgehandelt, Sie müssen sich nur mal die Mühe machen, das (wenigstens) auch zu lesen. Wenn Sie das dann nicht verstehen können Sie ja gerne wieder nachfragen.

Ach ja, bevor jetzt das „Argument“ kommt, dass die Bw dann eben mehr Unterkünfte schaffen muss:

- die Schließung und Abgabe von Liegenschaften an die BIMa ist nicht der Bw anzulasten sondern der Politik der letzen Jahrzehnte
- alle Liegenschaften, die der Bw so entzogen und an andere Nutzer abgegeben wurden wird die Bw NIEMALS wieder bekommen
- die Wehrbeauftragten der letzten Wahlperioden weisen seit Jahre darauf hin, dass die Bw nicht ausreichend Pendlerunterkünfte bereitstellen kann, selbst wenn sie wollte. Passiert ist NICHTS.
- inzwischen ist das an dem einen oder anderen Standort wohl so, dass sogar zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft Verpflichteten keine Stube mehr zur Verfügungvgestellt werden kann.

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