Autor: Andi
« am: 15. Dezember 2018, 22:08:49 »Da es sich um einen TG-Empfänger handelt gibt es keinen Antrag und auch keine Ablehnung. Die Unterkunft ist von Amtswegen zu stellen. Der Kasernenkommandant kann aber feststellen, dass keine Unterkunft zur Verfügung stehen und der Standortälteste (!) prüft und bescheidet dann, ob amtliche Unterkunft am Standort gestellt werden kann oder nicht
In diesem Fall: Kindergarten beenden und Vorgesetzte konfrontieren sofern der Fall nicht erfunden ist, denn es ist nicht wirklich glaubwürdig, dass sich noch in diesem Jahr der Unterkunftsbedarf ändert.
Gruß Andi
In diesem Fall: Kindergarten beenden und Vorgesetzte konfrontieren sofern der Fall nicht erfunden ist, denn es ist nicht wirklich glaubwürdig, dass sich noch in diesem Jahr der Unterkunftsbedarf ändert.
Gruß Andi