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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 15. Mai 2018, 09:05:36 »

Sinnvoller wäre da erst mal eine Beschwerde zur Klageerzwingung, denn diverse Einstellungsentscheidungen haben eben keine Substanz.
Autor: TomTom2017
« am: 14. Mai 2018, 20:21:00 »

Nö, das ist in Deutschland so. Einstellung wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Klassisches Instrument von völlig überlasteten Staatsanwälten, um den Tisch leerer zu kriegen.
Da gebe ich dir sogar Recht - die Einstellung habe ich ja erwähnt (ok, ob jetzt wegen Geringfügigkeit oder mangeldem öffentl. Interesse, ist ja egal). Aber es kann ja nicht die Alternative sein, deshalb überhaupt keine Anzeige zu erstatten. Und es landet dennoch in der (Polizei-)Datenbank. Für mich heißt versanden, dass es irgendwo im Nirwana verschwindet. Und wer weiß, vielleicht bekommt das eine motivierte Staatsanwältin, die sich die Sache annimmt.

Und bei einer Einstellung steht ja der Beschwerdeweg nach § 170 StPO offen, anschließend ggf. noch der Privatklageweg (ok, mir ist kein Fall bekannt, wo sich das jemand wirklich angetan hat...).
Autor: Andi
« am: 14. Mai 2018, 10:12:24 »

Mit Verlaub: Das ist Unsinn.

Nö, das ist in Deutschland so. Einstellung wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Klassisches Instrument von völlig überlasteten Staatsanwälten, um den Tisch leerer zu kriegen.

Gruß Andi
Autor: Mero89
« am: 14. Mai 2018, 07:51:16 »

Minchen, werde endlich mal erwachsen ! Du hast hier alle Tipps schon erhalten, zieh das auch so durch, sonst hast du nie Ruhe !

Such nicht die Schuld bei dir, dein Ex verbaut sich alles selbst
Autor: TomTom2017
« am: 14. Mai 2018, 07:39:50 »

da eine gute Bekannte von mir arbeiten war. Sie wollte direkt die Strafanzeige aufnehmen, sagt aber auch dass dies im Sande verläuft, da er sich sonst noch nie hat etwas zu Schulden kommen lassen.
Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Wenn die Tatbestände erfüllt sind und dies auch bewiesen werden kann, erfolgt eine "Strafe". In diesem Fall (soweit man das aus den Schilderungen entnehmen kann) und weil - wie richtig erkannt wurde - bisher keine Vorstrafen vorliegen, wird vermutlich das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt (falls die StA der Ansicht ist, dass es sich z.B. um eine Geringfügigkeit handelt) oder es erfolgt ein Strafbefehl. Eine Hauptverhandlung kommt in den seltesten Fällen zu Stande.
Jedoch erfolgt eine Speicherung bei der Polizei und StA, sowie ggf. auch im BZRG (im Falle eines Strafbefehls). Und beim nächsten Mal kann es dann ernster werden für den Ex.
Autor: Minchen154
« am: 13. Mai 2018, 15:57:20 »

Vielen Dank für die offenen Meinungen.

Vitamin B hilft manchmal, ich war gerade bei der Polizei, da eine gute Bekannte von mir arbeiten war. Sie wollte direkt die Strafanzeige aufnehmen, sagt aber auch dass dies im Sande verläuft, da er sich sonst noch nie hat etwas zu Schulden kommen lassen. Trotzdem ist der Weg für eine Anzeige noch offen. Ich werde morgen das Gespräch mit meinem Chef suchen und dann entscheiden, wie ich weiter verfahren werde. Vielen Dank nochmals für die Hilfe.
Autor: funker07
« am: 13. Mai 2018, 14:52:33 »

Ob du ihn anzeigst oder nicht (ich rate dazu) besprich am besten mit deiner Anwältin. Wenn sie dich vertritt, sollte das auf gegenseitiger Koorperation und Vertrauen basieren.
Deinem Disziplinarvorgesetzten solltest du die Vorgänge definitiv melden, damit er irgendwelche Meldungen, die ihm zugetragen werden, auch einordnen kann.
Möglicherweise ist hier auch eine Versetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten.

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und vor allem übler Nachrede hat den Vorteil, dass der Staatsanwalt ermittelt (falls der Vorgang nicht mangels öffentlichem Interesse eingestellt wird) und dir somit Material liefert, seine Glaubwürdigkeit zu untergraben.
Sollte es später bei einem Streit z.B. um das Umgangsrecht mit dem Kind zu falschen Anschuldigungen kommen, hast du dann die Glaubwürdigkeit auf deiner Seite.

Ein Strafantrag oder ein zivilrechtliches Annäherungsverbot muss sich nicht auf das Verhältnis zwischen ihm und eurer Tochter auswirken. Hier solltest du beiden klar machen, dass du diese Beziehung nicht stören willst.
Autor: DeltaEcho
« am: 13. Mai 2018, 12:40:58 »

Wie bereits gesagt Anzeige bei der Polizei stellen, dass Gespräch bei deinem DV suchen, sollte er jetzt schon Unwahrheiten über dich erzählen im Dienst, Beschwerde schreiben.

Autor: Minchen154
« am: 13. Mai 2018, 12:30:21 »

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

Es ist definitiv der Fall, dass der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt ist - dies sogar mehrfach.
Hier stehe ich mir tatsächlich selbst im Weg - ich war die jenige die sich getrennt hat und habe mir selber die Schuld gegeben, dass er sich so verhält und wollte ihm einfach keine Steine in den Weg legen, sondern seinen Neuanfang ermöglichen, dass er dies mit Füßen getreten hat habe ich so hingenommen, da für mich nur meine Tochter zählt, und sie liebt ihn nunmal abgöttisch. Mit ihren 4 Jahren begreift sie Gott sei Dank nur dass es Mutti und Papa nicht mehr so zusammen gibt. Es gab bereits Vorfälle, z. B. Dass ich zum Lehrgang wollte, sie Sonntag zu ihm bringen wollte und er jedoch noch so alkoholisiert war, dass ich sie wieder mitnehmen musste.
Er erzählt halt auch, dass ich ihm das Kind verweigere - sie hatte vor 3 Wochen Geburtstag, ich habe ihm angeboten dass er sie von 8-12 nehmen kann, er wollte sie jedoch nur von 10-12. Auch die verlängerten Wochenenden jetzt hat er nicht genutzt. Ich bin es aber auch leid, ihn ständig zu fragen oder es anzubieten, da von ihm weiß Gott nichts kommt.
Es ist einfach nur traurig...
Zum Thema Annäherungsverbot - auch darüber habe ich bereits nachgedacht aber das ganze ist für mich so schon beschämend genug - wie bereits der Vergleich mit einer Hartz 4 Serie zeigt. Ich möchte eigentlich nur meine Ruhe und keine ständigen Streitereien oder Polizei Einsätze.
Autor: KlausP
« am: 13. Mai 2018, 12:21:13 »

Auch wenn er jetzt bereits Gerüchte über Sie in Ihrer Dienststelle streut sollten Sie dagegen vorgehen. Dann soll Ihre Anwältin prüfen, ob evtl. der Tatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt ist. Außerdem sollten Sie auf jeden Fall mit Ihrem Disziplinarvorgesetzten reden.
Autor: HubschrauBär
« am: 13. Mai 2018, 12:04:57 »

Also ich habe nicht den Eindruck, dass sich der Ex-Mann mit gutem Zureden oder sonstigem von seinem Verhalten abbringen lässt. Aber das können nur sie selber bewerten. Hier kenn ihn ja niemand.

Ich würde auch den Weg der Strafanzeige in Absprache mit der bereits betrauten Anwältin bestreiten. Möglicherweise lässt sich so ja eine einstweilige Verfügung (Annäherungs/Kontaktverbot) gegen ihn erwirken.
In wie fern der Dienstherr dies dann Umsetzen muss/kann weiss ich nicht.

Die Kehrseite ist natürlich dann die Beziehung zu seiner Tochter.
Aber fragen sie sich ehrlich ob sie eine Lösung sehen die ihnen privat und dienstlich Ruhe bringt und die Vater-Tochter-Beziehung erhält.

Wenn es dienstliche Auswirkungen hat,  reden sie mit ihrem Spieß oder DV wie der Beschwerdeweg am besten bestritten wird.

Gesendet von meinem SM-G800F mit Tapatalk

Autor: Minchen154
« am: 13. Mai 2018, 11:43:22 »

Dankeschön.
Anwältin weiß Bescheid und ist informiert. Die Scheidung ist eigentlich so gut wie durch, es wird nur noch der Versorgungsausgleich bei der Rentenversicherung berechnet, da mein Ex Mann noch Punkte von mir bekommt.
Würden Sie mir tatsächlich die Anzeige empfehlen? Ich bin da sehr zögerlich, da ich ihm nie etwas schlechtes wollte, auch zivil nicht. Ich möchte einfach nur mal wieder durchschlafen und meine Ruhe haben. Ich befürchte dabei etwas aufzureißen, dass noch mehr Ärger mit sich zieht. Speziell für meine Tochter, denn sie liebt ihren Vater und ich möchte nicht, dass er sich dann gar nicht mehr blicken lässt, das wäre das schlimmste.
Muss ich die Meldung bei meinen Dv machen oder bei seinem?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Autor: F_K
« am: 13. Mai 2018, 11:34:31 »

Also:

- Über Anwalt Kindesunterhalt, ggf. nachträglich einfordern und auf schnelle Scheidung dringen.
- Hausfriedensbruch / Beleidigung bei Polizei anzeigen.
- Sachverhalt dem DV melden.
Autor: Minchen154
« am: 13. Mai 2018, 11:31:01 »

Das Problem ist, dass er es ja bereits gemacht hat,und das obwohl er noch nicht mal in der Kaserne ist. Ich werde ja bereits darauf angesprochen.
Autor: KlausP
« am: 13. Mai 2018, 11:20:15 »

Er kommt zum Fahrdienst, da ich im Bunker arbeite und wir dorthin gefahren werden, sehen wir uns zwangsläufig. Das nächste ist, dass er definitiv schlecht über mich spricht und Unwahrheiten verbreitet. Das würde meinem Ansehen als Vorgesetzter schaden.

Dann, und erst dann, wenn er das tatsächlich macht, wird es den Dienstherrn interessieren.
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