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Zusammenfassung

Autor: Al Terego
« am: 21. Juni 2020, 14:02:16 »

Wir drehen uns im Kreise, die Fakten werden immer wiederholt. Der TE hat doch alle Infos ...

Sehe ich auch so, ich hoffe der TE hat es inzwischen auch eingesehen.
Autor: Ralf
« am: 21. Juni 2020, 13:54:09 »

Wir drehen uns im Kreise, die Fakten werden immer wiederholt. Der TE hat doch alle Infos:
a) Der DV legt fest, wann Mehrarbeit abzubauen ist
b) Mehrarbeit ist vorrangig durch Ausgleich abzubauen
c) es kommt darauf an, was in der Einheit festgelegt wurde und was ggf. schon im vorhinein abgegolten wurde
d) Rufbereitschaft ist nicht 1:1
e) nur seine Einheit kann das beantworten und das ist in erster Linie der Spieß und der Chef. Dann müssen sich diese halt eben schlau machen, wobei ich meine Zweifel haben, dass die beiden -oder zumindest der Chef, denn der macht den Dienstplan- das nicht wissen.
Autor: Al Terego
« am: 21. Juni 2020, 11:55:39 »

@Al Terego so einfach ist es dann auch nicht, da die Rekruten zum Ende der GA in die Stammeinheit versetzt werden und der neue KpChef die Entscheidung trifft, wann die Mehrarbeit abgebaut wird.

Dagegen hab ich ja auch nichts gesagt. Aber auch da gilt, der Chef ist dafür zuständig.
Autor: DeltaEcho
« am: 21. Juni 2020, 11:47:41 »

Es wurde doch eine VP gewählt oder?

@Al Terego so einfach ist es dann auch nicht, da die Rekruten zum Ende der GA in die Stammeinheit versetzt werden und der neue KpChef die Entscheidung trifft, wann die Mehrarbeit abgebaut wird.
Autor: Al Terego
« am: 21. Juni 2020, 11:45:30 »

Die Stunden sind in Freizeit auszugleichen. Nur wenn dies innerhalb von 12 Monaten nicht möglich ist, wird finanziell ausgeglichen.
Ansprechpartner ist Dein Chef, er ist für die Planung verantwortlich. Du musst Dir genau NULL Gedanken machen, wie Deine Einheit dieses Problem löst.

Du siehst also, Du hast Planungssicherheit in dem Sinne, dass Du Freizeitausgleich bekommen wirst. Wann dies sein wird, ist Sache Deines Chefs.
Autor: Berti1991
« am: 21. Juni 2020, 10:57:56 »


Meine Kamaraden und ich, wissen jetzt auch tatsächlich nicht mehr an wen wir uns wenden sollen, ...


An wen haben Sie denn bisher diese Frage gestellt ?

Und wenn es der Spieß und/oder der KpChef war ... was war die Antwort ?

Antwort war, dass es bis jetzt nicht klar ist was passiert und man uns keine Info geben kann.


Dann werden Sie sich gedulden müssen, bis für Ihren Durchgang GA Festlegungen getroffen werden.

Da es verschiedene Möglichkeiten gibt ... kann hier nur spekuliert werden...

Bringt Sie aber nicht weiter ... wenn Sie dann von Lösung X ausgehen...

... am Ende dann aber bei Ihrer Einheit Lösung Y angewendet wird.

Im Endeffekt geht es mir auch nicht darum jetzt Lösung xy präsentiert zu bekommen, viel mehr darum irgendwie Planungssicherheit zu bekommen. Wenn man von keiner Seite irgendeine Info bekommt, wirkt es nicht so als würde es tatsächlich einen Plan geben. Mit knapp 300 Stunden in die neue Einheit zu gehen ist für mich eher weniger ein Problem als für die neue Einheit. Mir ging es jetzt primär darum, einen Ansprechpartner zu finden, da weder der Spieß noch mein Disziplinar Vorgesetzter irgendwas dazu sagen kann/möchte.
Autor: JensMP79
« am: 20. Juni 2020, 16:26:24 »

Na dann bin ich ja mal gespannt mit welchem "Zeitguthaben" die nächsten beiden Fwdl nach der GA im Juli bei uns aufschlagen  ;D
Autor: DeltaEcho
« am: 20. Juni 2020, 15:05:59 »

Im Momemt wird die Grundausbildung verkürzt durchgeführt, 8 Wochen statt regulär 11 Wochen. Der Dienstantritt zum 01.04 wurde mehrfach verschoben.

Die Auflagen zur Durchführung sind 6 Wochen Ausbildung und 2 Wochen Abbau Mehrarbeit/Freiwochen/Dienstausgleich.

Dabei haben die Einheiten viel Freiraum bekommen dies zu planen und umzusetzen. Aus diesem Grund werden die Grundausbildung in der verschiedenen Einheiten auch zeitlich unterschiedlich durchgeführt.

Im Begrüßungsschreiben sollte eigentlich stehen, wie es in der Einheit gemacht wird. Auch gibt es in den ersten Tag meistens einen Unterricht in dem der Ablauf der Wochen dargestellt wird.

Es obliegt alleine dem KpChef ob Mehrarbeit in Freizeitausgleich angeordnet oder ausbezahlt wird. Auch eine dreistellige Anzahl von Stunden sehe ich bei einem Mannschafter über 12 Monate unkritisch. Ausnahmen bilden UA/FA/OA.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Juni 2020, 14:40:24 »


Meine Kamaraden und ich, wissen jetzt auch tatsächlich nicht mehr an wen wir uns wenden sollen, ...


An wen haben Sie denn bisher diese Frage gestellt ?

Und wenn es der Spieß und/oder der KpChef war ... was war die Antwort ?

Antwort war, dass es bis jetzt nicht klar ist was passiert und man uns keine Info geben kann.


Dann werden Sie sich gedulden müssen, bis für Ihren Durchgang GA Festlegungen getroffen werden.

Da es verschiedene Möglichkeiten gibt ... kann hier nur spekuliert werden...

Bringt Sie aber nicht weiter ... wenn Sie dann von Lösung X ausgehen...

... am Ende dann aber bei Ihrer Einheit Lösung Y angewendet wird.

Autor: Al Terego
« am: 20. Juni 2020, 14:37:32 »

Freiwochen, welche Freiwochen?

Na die, die ihr bekommen werdet, hat DeltaEcho doch geschrieben.
Immer mit der Ruhe, Du wirst Deinen Ausgleich schon entsprechend bekommen.
Autor: Berti1991
« am: 20. Juni 2020, 14:32:20 »

In der Regel gibt es Vorgaben in den jeweiligen Brigaden, wir sprechen bei der verkürzten GA von 400+ Stunden Mehrarbeit. Davon werden ca. 80 in den beiden Freiwochen abgebaut (6 Wochen Grundausbildung + 2 Wochen Abbau Mehrarbeit).

Der KpChef wird euch schon mitteilen was mit der Mehrarbeit passiert, kann auch auf eine anteilige Auszahl rauslaufen.

Freiwochen, welche Freiwochen?
Autor: Berti1991
« am: 20. Juni 2020, 14:31:31 »


Meine Kamaraden und ich, wissen jetzt auch tatsächlich nicht mehr an wen wir uns wenden sollen, ...


An wen haben Sie denn bisher diese Frage gestellt ?

Und wenn es der Spieß und/oder der KpChef war ... was war die Antwort ?

Antwort war, dass es bis jetzt nicht klar ist was passiert und man uns keine Info geben kann.
Autor: DeltaEcho
« am: 20. Juni 2020, 13:59:25 »

In der Regel gibt es Vorgaben in den jeweiligen Brigaden, wir sprechen bei der verkürzten GA von 400+ Stunden Mehrarbeit. Davon werden ca. 80 in den beiden Freiwochen abgebaut (6 Wochen Grundausbildung + 2 Wochen Abbau Mehrarbeit).

Der KpChef wird euch schon mitteilen was mit der Mehrarbeit passiert, kann auch auf eine anteilige Auszahl rauslaufen.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Juni 2020, 12:27:38 »


Meine Kamaraden und ich, wissen jetzt auch tatsächlich nicht mehr an wen wir uns wenden sollen, ...


An wen haben Sie denn bisher diese Frage gestellt ?

Und wenn es der Spieß und/oder der KpChef war ... was war die Antwort ?
Autor: tank1911
« am: 20. Juni 2020, 11:21:54 »

Es gibt hier zu viele Variablen, daher kann ich keine exakte Antwort geben. Es wird definitiv einen Befehl zur Regelung der GA unter COVID19 Bedingungen geben, in Ihrer Einheit, in dem auch die Aspekte der SAZV berücksichtigt werden. Am Besten wendet sich die gewählte VP an den DV, denn wie hier richtig angesprochen, ist dieser für die Umsetzung verantwortlich.

Eine Auszahlung wäre in Ihrem Fall nur theoretisch möglich, praktisch aber, kann kein DV für einen Rekruten nach der GA sinnvoll begründen, dass dieser nicht die Mehrarbeit innerhalb von 12 Monaten durch Dienstbefreiung abgelten kann, es sei denn der Soldat ist z.B. UA/FA/OA und es gibt ein dezidiert straff geplantes Lehrgangskonzept, welches sich nahtlos und ohne Lücken im Gesamtzeitraum an die GA anschließt.
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