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Zusammenfassung

Autor: dpj.koblenz
« am: 16. April 2024, 17:18:39 »

Hallo,

danke für die Klärung. Das hilft! Ich habe im Dezember letzten Jahres meine Ernennungsverfügung erhalten und daher passt es jetzt alles.

Freue mich auf die Inhalte und die Kameraden,

VG

Daniel
Autor: panzerjaeger
« am: 16. April 2024, 12:10:10 »

Zitat
Mache ich die Übung im vorl. DG oder im alten DG?

Du reist im alten Dienstgrad an.
Die Ernennung zum neuen, vorl. Dienstgrad erfolgt dann bereits am ersten Tag der RD.
Die Übung "machst" Du dann also zum überwiegenden Teil im neuen Dienstgrad.

Viel Spaß und viel Erfolg wünsche ich Dir!
Autor: xnos
« am: 16. April 2024, 11:40:39 »

Moin!

Wenn es deine erste Dienstleistung ist, dann im alten Dienstgrad.
Hast du bspw. an der ASSA teilgenommen, dann wurdest du dort schon befördert. Du reist dann mit dem vorläufigen Dienstgrad zum ersten Modul an.
Autor: dpj.koblenz
« am: 15. April 2024, 21:33:56 »

Hallo,

ich wärme hier noch einmal auf, weil ich wirklich die Verwirrung in beide Richtungen vermeiden möchte:

Demnächst steht bei mir das erste Modul für den RO-SE (vorl. höherer DG) an. Die Heranziehung habe ich erhalten.

Mache ich die Übung im vorl. DG oder im alten DG?

Viele Grüße und danke für die dann hoffentlich finale Aufklärung,

Daniel
Autor: LwPersFw
« am: 25. September 2023, 06:36:34 »

"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.

Ah, das macht's glaub ich klarer! Wenn ich also nur auf einer DVag war (der Wortlaut ist ja Dienstleistung) und BAPersBw noch keine Ernennungsverfügung erstellt hat, konnte auch noch keine Beförderung stattfinden und in diesem Fall war für diese DVag noch der aktuelle, nicht der vorläufig höhere, Dienstgrad relevante, korrekt?

Korrekt, ohne Ernennungsverfügung keine Beförderung

Autor: Science_Guy
« am: 24. September 2023, 19:58:45 »

"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.

Ah, das macht's glaub ich klarer! Wenn ich also nur auf einer DVag war (der Wortlaut ist ja Dienstleistung) und BAPersBw noch keine Ernennungsverfügung erstellt hat, konnte auch noch keine Beförderung stattfinden und in diesem Fall war für diese DVag noch der aktuelle, nicht der vorläufig höhere, Dienstgrad relevante, korrekt?
Autor: LwPersFw
« am: 24. September 2023, 18:05:02 »


Auch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?

Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?



"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung (AR „Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten“ A-1420/22) und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten mit dem Hinweis zu, dass die Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades am ersten Tag der Dienstleistung unverzüglich dienstlich bekannt gegeben werden muss.

Zu Dienstleistungen werden Reservistinnen und Reservisten herangezogen, ohne dass ihnen der vorläufige Dienstgrad von Rechts wegen verliehen wird.

Der vorläufige höhere Dienstgrad darf erst ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe geführt werden.

Die für die Verleihung des endgültigen Dienstgrades erforderlichen Dienstleistungstage können ab dem Tag der dienstlichen Bekanntgabe des vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades angerechnet werden, wenn der RD nicht der allgemeinmilitärischen bzw. militärfachlichen Ausbildung dient.

Der Tag der dienstlichen Bekanntgabe der Verleihung eines vorläufig höheren Dienstgrades ist dem BAPersBw durch Übergabe einer Ausfertigung der Ernennungsverfügung unmittelbar mitzuteilen. Das BAPersBw gibt das Datum der dienstlichen Bekanntgabe und den vorläufig höheren Dienstgrad in das PersWiSysBw ein. Das BAPersBw überwacht die Erfüllung der Voraussetzungen für die endgültige Verleihung des vorläufig höheren Dienstgrades gemäß A-1340/49 und leitet die Verleihung des endgültigen Dienstgrades ein."


A2-1300/0-0-2

Autor: doc.
« am: 24. September 2023, 15:13:54 »

Zitat
DVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

Ganz so simpel ist es leider nicht.
Auch Lehrgänge wie ASSA oder nSAK-Umschulung finden eben NICHT beim BeordTrT statt - aber dennoch im vorläufigen Dienstgrad.

Und wie genau ist "FrwRes Arbeit" definiert?

Eigentlich ist es schon simpel. Es geht meines Wissens darum, wer die RDL beim KarrC anfordert und nicht *wo* die Dienstleistung stattfindet. Wenn ich zum Beispiel beim Marinekommando beordert bin und die schicken (kommandieren) mich auf einen Lehrgang (z.B. ASSA oder nSAK), dann vorl. DG.

Bei BuRes-Vorhaben zieht mich der FwRes zu/heran und da das i.A. nicht mein BeordTrT ist, kein vorl. DG
Autor: panzerjaeger
« am: 24. September 2023, 09:43:10 »

Da war ich wohl zu schnell eben:
F_K schrieb ja "DVag" und nicht "RDL".
So ergibt das auch für mich einen Sinn!
Autor: panzerjaeger
« am: 24. September 2023, 09:41:15 »

Zitat
DVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

Ganz so simpel ist es leider nicht.
Auch Lehrgänge wie ASSA oder nSAK-Umschulung finden eben NICHT beim BeordTrT statt - aber dennoch im vorläufigen Dienstgrad.

Und wie genau ist "FrwRes Arbeit" definiert?
Autor: F_K
« am: 23. September 2023, 17:48:06 »

Nochmal:

DVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

DVag FrwRes Arbeit - bisheriger DG (weil es per Definition nichts mit der Verwendung zu tun hat - selbst wenn es ggf. einen Nutzen dafür hat).
Autor: Science_Guy
« am: 23. September 2023, 17:14:37 »

Zitat
Auch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?

Die Ernennung zum vorläufigen Dienstgrad hat zwingend am ersten RDL-Tag nach Einstellung zu erfolgen.
Das kann in der Beorderungsdienststelle sein (war bei mir so, da ich vor dem 1. ROL-Modul dort bereits zwei Wochen geübt habe), oder auch auf einem Lehrgang (ROL-Modul, nSAK-Umschulung etc.).
Und es gibt auch eine richtige Ernennungsurkunde dazu.
Vor der Ernennung führt man natürlich noch seinen alten Dienstgrad.

Dann lag's vielleicht daran, dass ich noch keine RDL auf meinem neuen Dienstposten hatte, nur ne 3-tägige DVag
Autor: panzerjaeger
« am: 23. September 2023, 16:28:06 »

Zitat
Auch Schulschiessen, Marsch, EEHA, IGF, etc?

Märsche, EEHA und IGF-Veranstaltungen laufen meist als VVag, und nicht als DVag.
Da Du bei VVag nicht in einen Wehrdienstverhältnis stehst, darf der vorläufige Dienstgrad hier nicht geführt werden.

Bei IGF im Rahmen von DVag bin ich mir selbst nicht sicher (ist bei mir persönlich bisher nicht relevant gewesen), da der Nachweis der IGF ja für den beorderten Reservisten verpflichtend ist, und somit ja eigentlich "im Rahmen der Verwendung" zu erbringen ist.
Autor: F_K
« am: 23. September 2023, 15:40:29 »

FrwRes Arbeit ist NICHT Verwendung.
Autor: dpj.koblenz
« am: 23. September 2023, 15:20:03 »

Zitat
Dass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.

Das ist so nicht richtig.
Ich war z.B. in dieser Woche wg. einiger, kurzer Termine in meiner Beorderungsdienstelle, und organisiert hatte das mein Personalführer als DVag. Und selbstverständlich habe ich dabei meinen vorläufigen Dienstgrad geführt.
Wenn Du an dienstlichen Veranstaltungen (RDL und auch DVag) im Rahmen Deiner Verwendung teilnimmst, führst Du immer Deinen vorläufigen Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

Ok, gut zu wissen. Beim S1 wurde mir was anderes gesagt, aber PersFw war im Urlaub...

Guten Tag,

was zählt denn als DVag im Rahmen meiner Verwendung? Auch Schulschiessen, Marsch, EEHA, IGF, etc? Und was zählt nicht unter den Rahmen meiner Verwendung?

VG,

Daniel
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