Sehr geehrte Leser,
folgendes ich habe die Möglichkeit den gehobenen Dienst (Vorbereitungsdienst,zivil) der BW anzutreten.
Mein Problem ist nun:
Ich wurde 1999 mit 1g Cannabis in NRW von dem damaligen Bundesgrenzschutz gestellt. Das Verfahren wurde Mitte 1999 wegen Gerinfügigkeit eingestellt
Nun steht eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 an:
1. Muss/ sollte ich diesen dummen Vorfall angeben
2. Wie stehen meine Chancen grundsätzlich
3. sollte ich aktiv das Gespräch suchen
Ich bin für jede Auskunft sehr dankbar.
Mfg
Da es fallen gelassen worden ist, hast du keine Vorstrafe, keinen BTM Eintrag und bist in keinster Weise belastet.
Käme die Frage auf, "Sind Sie schon einmal aufgrund von Drogen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen?"
Würde ich mir gut überlegen es zuzugeben. Weil nachprüfen können Sie es "normalerweise" nicht mehr, nachdem der BTM-Eintrag bei der Kriminalpolizei gelöscht wurde. Und da es so lange her ist, mach dir mal keine Sorgen
Ein Freund von mir ist beim Bund und er hat mal sein Offizier gefragt warum keine Drogentests gemacht werden ( regelmäßig ).
Antwort: " Dann hätten wir bald keine Soldaten mehr".
Also keine Panik. Und viel Glück