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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 29. Mai 2017, 10:01:35 »

Warum glauben eigentlich Fachfremde immer, alles besser zu wissen?

Das nennt man den "Dunning-Kruger-Effekt":

https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt

Autor: Andi8111
« am: 27. Mai 2017, 08:22:25 »

Warum glauben eigentlich Fachfremde immer, alles besser zu wissen?
Die Definition von "Dienstunfähig" umschreibt die Verwendungsunfähigkeit auf IRGENDEINEM Dienstposten in der Bundeswehr auf Dauer.
Also man kann innerhalb der Streitkräfte NICHTS tun und das auf DAUER. Wenn abzusehen ist, dass der Zustand, der fraglich zur DU führen soll, innerhalb einer gesetzten Frist, das können mitunter 4 Jahre sein, innerhalb der Dienstzeit abzustellen ist und der Soldat wieder in den Dienst eingegliedert werden kann, ist KEIN DU Verfahren einzuleiten.

Also entweder waren Sie nie DU oder die Einstellungsbehörde hat einen Fehler gemacht.

So einfach ist das. Und Ihre unqualifizierten Beiträge lassen mich wahrlich lachen.
Autor: Mason2013
« am: 27. Mai 2017, 07:25:04 »

Da kann ich nur noch lachen  ;D
Autor: Andi8111
« am: 26. Mai 2017, 17:59:08 »

Sagt ja keiner, dass die Einstellungsbehörde nicht auch einmal Fehler macht.
Autor: Mason2013
« am: 26. Mai 2017, 17:36:57 »

Ich war genau wie er Dienstunfähig wegen Psychischer Gründe. Bin jetzt seit drei Jahren wieder dabei. Geh zum karriereberater, der wird dir erklären wie du vorgehen kannst.
Autor: Verteidiger
« am: 26. Mai 2017, 07:39:16 »

Probieren Sie es doch aus. Mehr als ablehnen kann die Bundeswehr nicht.
Autor: Ralf
« am: 25. Mai 2017, 19:55:03 »

Moin,
Ich weiß aus eigener Erfahrung das es sehr wohl möglich ist.
Lg
Ach so, du hattest genau den selben Grund wie der TE und identische Behandlungen etc.  ::)
Autor: Mason2013
« am: 25. Mai 2017, 19:48:51 »

Moin,
Ich weiß aus eigener Erfahrung das es sehr wohl möglich ist.
Lg
Autor: ulli76
« am: 16. Mai 2017, 11:23:44 »

Das wird schwierig. Wäre es jetzt z.B. das Knie aufgrund des Infanteristendaseins gewesn, was etwas lädiert war- ok. Ist halt mit Ruhe ausgeheilt.
Psychische Geschichten sind ja eher mal verwendungsübergreifend.
Hast du denn wenigstens eine Therapie gemacht wo am Ende irgendwas von "Problem behoben, Patient stabil" steht?
Autor: KlausP
« am: 16. Mai 2017, 09:47:53 »

Dann bewerben Sie sich eben nächstes Jahr und Sie werden erfahren, ob die BW Sie wieder haben will. Ich vermute aber, dass Sie mit dieser Vorgeschichte nicht eingeladen werden. Das ist aber nur meine persönliche Meinung, die Entscheidung liegt dann beim medizinischen Dienst das KC.
Autor: Andi8111
« am: 16. Mai 2017, 09:45:28 »

Offenbar war der beratende Arzt aber der Meinung, dass Sie Verwendungsübergreifend nicht mehr einsetzbar sind, sonst wäre dem DU nicht stattgegeben worden, sondern eine Versetung auf einen anderen DP erfolgt. Grundsätzlich sehe ich das Problem im Folgenden: Wenn ein Mannschaftssoldat bei dem Aufgabenspektrum das erwartbar sein sollte, bereits aus psychischen Gründen ausfällt, ist er für keine höhere Laufbahn geeignet. Ausbildungskosten und Mühen des Bundes sich viel zu umfangreich um am Ende wieder einen ins DU zu schicken. Kein Gutachter würde ausschließen, dass es nochmal passiert.
Autor: Hans Wurst
« am: 16. Mai 2017, 09:42:52 »

Was ich vergessen habe, eine erneute Bewerbung wäre erst für 2019 geplant.
Autor: Hans Wurst
« am: 16. Mai 2017, 09:41:09 »

Da man als DU nur entlassen wird, wenn es in der Bundeswehr keine Verwendung gibt, die man noch ausführen kann, sehe ich die Chancen schlecht. Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass die Einschränkungen, die zu Ihrer DU führen, in etwas mehr als einem Jahr auf wundersame Art verschwunden sein sollen.

Das Problem besteht nicht mehr, es war übrigens ein psychischer Grund und kein physischer. Dieser entstand durch die damaligen Verwendung
Autor: KlausP
« am: 16. Mai 2017, 09:34:42 »

Da man als DU nur entlassen wird, wenn es in der Bundeswehr keine Verwendung gibt, die man noch ausführen kann, sehe ich die Chancen schlecht. Sie wollen mir doch nicht weismachen, dass die Einschränkungen, die zu Ihrer DU führen, in etwas mehr als einem Jahr auf wundersame Art verschwunden sein sollen.
Autor: dunstig
« am: 16. Mai 2017, 09:29:10 »

Nunja, solange der Grund für die Dienstunfähigkeit besteht, wird das nichts mit einer Einstellung.
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