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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 13. Mai 2013, 20:13:30 »

1.
Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung haben, sind Sie ja für den Zeitraum des Bezuges der Übergangsgebührnisse
"auf der sicheren Seite"... Denn dann läuft ja ein Teil über die Beihilfe und der Rest über die DBV.

Sie sollten aber jetzt bei der DBV - schriftlich - nachfragen, ab Ihr jetziger Anwartschaftsvertrag auch das Kind einschließt.

2.
Wenn Sie durch eine Heirat beihilfeberechtigt werden, ist die Absicherung über die DBV ebenfalls gegeben.

Sie sollten aber auch diese Frage mit der DBV und der Beihilfestelle abklären - schriftlich -.

3.
Bleibt als letzte Frage... wenn in Elternzeit...nicht verheiratet...und kein Bezug von Übergangsgebührnissen...

Habe ich dann Zugang zur GKV als freiwilliges Mitglied nach DZE.

Diese Frage sollten Sie - schriftlich - mit der GKV abklären, bei der Sie zuletzt, vor Dienstantritt, versichert waren.

Denn auch hier gibt es bestimmte "Spielregeln" !
Autor: Leotau
« am: 09. Mai 2013, 06:08:26 »

Guten Morgen,

erstmal danke für deine lange Antwort LwPersFw,

und zwar waren wir ja schon bei der Sozialberaterin und diese meinte, man müsste sich komplett privat versichern, wenn man die Übergangsgebürnisse verschiebt.
Dies bezweifel ich aber, da es ja z.B. die Möglichkeit gibt wenn man verheiratet wäre Beihilfe zu 70% bekommen oder natürlich die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für ca. 150€ + inkl. Versicherung für Kind wenn nicht verheiratet.

Weiterhin besteht ja seit Beginn der Bundeswehrzeit eine kleine Anwartschaft bei der DBV.

Liebe Grüße

Autor: LwPersFw
« am: 08. Mai 2013, 20:43:35 »

Ich empfehle Ihnen dringend :

- Vereinbaren Sie umgehend einen richtigen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Sozialdienst !
  (...das Thema ist viel zu kompliziert, als es "...kurz am Telefon..." abzuklären - das bringt nichts!)

- Sagen Sie dem Sozialdienst, dass Sie vergessen haben sich zu Beginn Ihrer Dienstzeit
  um den Krankenversicherungsschutz nach dem DZE zu kümmern.

- Bitten Sie den Sozialdienst, sich auf folgende Fragen während des Gesprächs vorzubereiten:

1. Habe ich und mein Kind nach DZE Zugang zur GKV ? 
2. Muss die GKV mich und mein Kind versichern ?
3. Wie hoch sind die Beiträge ?
4. Wo sind dabei die Unterscheide bei Ledig zu verheiratet ?
5. Habe ich nach DZE Zugang zur PKV ?
6. Kann ich jetzt noch eine Anwartschaft bei einer PKV für mich und mein Kind abschließen ?
7. Beiträge in der PKV ?
8. Besonderheiten ledig zu verheiatet in Bezug auf PKV ?

Und das Ganze vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe erst Elternzeit >> dann Bezug Übergangsgebührnisse!

Dadurch das Sie sich nicht frühzeitig Gedanken über Ihren KV-Schutz nach dem DZE gemacht haben,
ist die Sachlage einfach zu kompliziert, um Ihnen hier im Forum helfen zu können.

Sie brauchen jetzt und sofort kompetente Hilfe vor Ort !
Und der Sozialdienst kann Sie auch in den Verhandlungen mit den Krankenkassen unterstützen.

Und noch als Hinweis:

Sie haben ein "KV-Problem" nicht nur bis November 2014 !!

Sondern auch während des Bezuges der Übergangsgebührnisse !!

Denn wenn Sie und Ihr Kind dann Beihilfeberechtigt sind, müssen Sie
die Restkosten - in der Regel - über eine PKV abdecken.

Nur keine PKV muss weder Sie noch Ihr Kind versichern !

Deshalb ist ja die Frage so wichtig, ob Sie JETZT noch eine Anwartschaftsversicherung,
für Sie selbst + Kind, bei einer PKV abschließen können.

Denn dann muss diese PKV Sie und Ihr Kind, ohne Gesundheitsprüfung, verichern,
sobald die Restkostenversicherung gebraucht wird.
Autor: Leotau
« am: 08. Mai 2013, 16:36:52 »

Keiner mehr Ergänzungen?

Gruß
Autor: Leotau
« am: 03. Mai 2013, 13:12:05 »

Okay neues,
also der neue Plan lautet:

November 2013 bis November 2014 - Elterngeld
Dezember 2014 bis Juni 2015 - Übergangsgebürnisse (ALG 1 Anspruch dann im schlimmsten Fall bis November 2015)

Probleme zur Zeit:

Krankenversicherung ab 01.04.2014 - November 2014 - Lösungen:

Wenn verheiratet: PKV 30%/70% (Ehefrau) + 20%/80% (Kind)
Wenn noch ledig: Freiwillige gesetzl. Krankenkasse angebl. Kosten ca. 150€ für beide

Wenn dann die Übergangsgebürnisse laufen wäre man so oder so bei 30%/70 & Kind 20%/80% oder?

Gruß

Und suche gerne weiter Hilfe :)
Autor: Leotau
« am: 01. Mai 2013, 06:35:06 »

Sodele, einmal wieder gibt es kleine Änderungen...

Und zwar war meine Freundin bei der Sozialberaterin und nun wurde uns folgendes gesagt:

Sie empfiehlt folgendermaßen es dann zu machen, Anfang November 2013 in Mutterschutz, dann Elternzeit zu gehen bis zur Entlassung am 31.03.14. Dann die Übergangsgebürnisse in Anspruch zu nehmen (wären ja dann 75%) und sich dann zu 30% selber zu versichern. Zum 01.11.14 (das Kind wäre immer noch unter einen Jahr) würde es dann keine Unterstützung mehr geben, es besteht lediglich Anspruch dann auf ALG I (dann wieder über Arbeitsamt in der GKV) für 5 Monate - wobei ich mal der Meinung war, für ALG muss man ja eigentlich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nun meine Frage, wieder einmal wäre es nicht viel logischer die Übergangsgebürnisse auf November 2014 zu verschieben,  und davor dann halt 12 Monate Elterngeld zu beziehen, so wie man es normalerweise macht? Das würde dann finanziell ja so aussehen, dass man bis November 2015 immerhin Leistungen beziehen kann und dann auch wieder Arbeiten gehen kann.

Das Problem was wohl auftritt ist dann die Zeit zwischen DZE & Übergangsgebürnisse, angeblich muss man sich da selber zu 100% versichern, wer hat da Erfahrung? Muss ein nicht die GKV wieder nehmen, wenn man vorher dort Familienversichert war? Was wäre wenn man verheiratet war, würde dann nicht die Beihilfe zu 70% greifen? Wie teuer wäre so im Durchschnitt ne 30% private Krankenversicherung?

Hoffe auf Unterstützung, insbesondere idealerweise mit Quellen, da wirklich jeder was anderes erzählt.

Die Sozialberaterin so, die Krankenversicherung so...

Hoffe auf weiteres...

Gruß

Autor: christoph1972
« am: 23. April 2013, 07:21:34 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?
Gruß

Moin,

die GKV ist in dem Fall verpflichtet, einen aufzunehmen. Kostenfrei allerdings nicht. Da gibt es zur Beitragshöhe aber sehr spezifizierte Vorschriften. Am Besten bei der Kasse anrufen, wo man hinmöchte, die erteilen dann detailliert Auskunft. Das Kind ist ja dann kostenfrei mitversichert. Währt Ihr verheiratet, sähe das anders aus. Dann stellt die GKV einen Vergleich an, mit der Eventualfolge, dass das Kind dann privat versichert sein müßte. Entfällt aber, da Ihr "nur" eine eheähnliche Gemeinschaft seit.

Rechtzeitig an den Kindergeldantrag an die WBV denken!  ;)
Autor: Leotau
« am: 23. April 2013, 06:26:20 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.

Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?

Gruß
Autor: Ralf
« am: 21. April 2013, 08:24:37 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Autor: Leotau
« am: 21. April 2013, 06:12:14 »

Achja, nettes Thema das ihr da aufgegriffen habt, aber mir bringt es jetzt auch nicht viel mehr über die Sinnhaftigkeit und aktuellen Regelungen zu diskutieren.


Gruß
Autor: Leotau
« am: 21. April 2013, 06:10:47 »

Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.

Sie ist Mannschaftssoldatin und dementsprechend hat sie auch keine Ausbildung von mehr als 6 Monate, sie wird dementsprechend normal zum 31.03.14 entlassen, nur was kommt dann?

Vielen Dank...
Autor: wolverine
« am: 19. April 2013, 13:53:23 »

Außerdem sind die und insbesondere das kasernierte Umfeld völlig konträr zu den friedenspädagogischen Zielen unserer Gesellschaft! >:(
Autor: christoph1972
« am: 19. April 2013, 13:47:24 »

Ich streiche jeglichen Vorschlag zu den Pädiatern. :-X

Autor: ulli76
« am: 19. April 2013, 13:30:42 »

Aber was sollen wir denn mit Militärpädiatern?
Die SanZentren sind nicht kindgerecht eingerichtet. Das Assistenzpersonal ist nicht auf Kinder ausgebildet. Die meisten SanZentren haben schlich keinen Platz um noch einen Pädiater unterzubringen.
Und es passt einfach von der Menge her nicht- ich bekomm jetzt schon täglich Anrufe von standortfremd kranken Soldaten, die keinen Truppenarzt aufsuchen können (teilweise auch von Soldaten, die in der Nähe des Standortes wohnen und den SanBereich aus anderen Gründen nicht erreichen können). Wieviele Kinder gibt es denn an den Standorten und dann in einer Entfernung, dass der SanBereich den nächsten Pädiater hat?
Hast du auch nur einen Hauch einer Vorstellung, wie viele Pädiater wir für eine flächendeckende Versorgung bräuchten? Incl. der Aus-und Weiterbildung des Nachwuchses? Und dann willst du die auch noch in den Einsatz schicken?
Wir bekommen jetzt schon nur einen Teil der Soldaten zu militärischen Fachärzten.
An manchen Standorten überlegt man den Vertrag mit den KV´en wirklich zu nutzen und den kurativen Anteil an zivile Hausärzte auszulagern- und jetzt sollen wir uns Pädiater einkaufen? FÜR WAS?

Autor: christoph1972
« am: 19. April 2013, 13:16:57 »

Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.

Besitzstände wollen halt verteidigt werden. Alles Teufelswerk: Ermächtigungen, MVZ, §§ 116b SGB V ....

Da geht es nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um das Prinzip.

@ Christoph:
... dann doch nochmal der Kernpunkt:

- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten.

- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?

-> wir haben ein  HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.

Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).
Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.

Der ZSanD steht vor Herausforderungen. Unbestritten. Die heimnatnahe Versorgung der Soldaten wird schon deshalb schwierig, weil es zu Standortreduzierungen gekommen ist und kommen wird. Da sind wohl dann Lösungen gefordert, die eine wie auch immer geartete Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte erfordert.

- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten. Das stimmt schon nicht mehr. In strukturschwachen Regionen und ländlichen Räumen, gibt es erhebliche Probleme, genug (Fach-/Haus-) Ärzte zu finden. Da wird schon mit Umsatzgarantien und Zuschüssen und kostenlosen Praxisräumen geködert. In Ballungsräumen gibt es insgesamt noch genug Ärzte.

Es gibt genug Ärzte die nur noch Privatpatienten, Selbstzahler und BG-Fälle behandeln. Einfach weil es finanziell attraktiver ist. Die behandeln zwar die privat versicherten Familienmitglieder, der Soldat, die Soldat muss jedoch den "Vertragsarzt" aufsuchen, weil es seit Ewigkeiten einen Vertrag zwischen BmVg und der KBV gibt.

Die HERVORGENDE Versorgung ist weniger dem System der Beihilfe geschuldet, als dem System der Abrechnung mit den deutlich besseren Honorarmöglichkeiten nach der GOÄ bzw. GOZ, an dem die Beihilfeberechtigten partizipieren.

Die sog. "Militärpädiater" könnten die Räume der Truppenärzte nutzen. Denn bis auf einige wenige Dinge (z. B. Wärmelampe/Untersuchungstisch, gleicht die Ausstattung einer Pädiaterpraxis, dem eines Allgemeimediziners. Gewisse Instrumente müssen einfach mit kindgerechten Zubehör beschafft werden.
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