Auch wenn man bei der Bundeswehr beschäftigt ist, kann das Kindergeld weiter wie bisher über die Familienkasse ausgezahlt werden
So leider nicht richtig.
Für die Zahlung von Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstest, ganz gleich ob Angestellter, Beamter oder Soldat ist der Dienstherr zuständig. Siehe § 72 Absatz 1 EStG.
(Eine Ausnahme gilt nur wenn das Dienst-/Arbeitsverhältnis voraussichtlich nicht länger als 6 Monate andauern wird - bei einer Eignungsübung zum Beispiel)
Tritt der Kindergeldberechtigte in ein solches Dienstverhältnis und hat zuvor Kindergeld von einer zivilen Familienkasse (Agentur für Arbeit) bezogen, erfolgt ein Zuständigkeitswechsel.
Gleiches gilt wenn das Kindergeld von einer zivilen FamK an z.B. die Kindsmutter gezahlt wurde und nun, wie im Fall von Alina, ein anderer Berechtigter das Kindergeld erhalten soll. Hier erfolgt nicht nur ein *Berechtigtenwechsel* sondern auch ein *Zuständigkeitswechsel*.
LG