Autor: F_K
« am: 08. Januar 2018, 09:05:35 »Und in beiden Fällen gilt nicht die 41 Stunden Regelung, dies meinte ich mit der flapsigen Formulierung "gilt nicht".
Danke für die Klarstellung.
D. h. egal ob mehrtägige Seefahrt oder nicht bzw. landgestützter Einsatz - bei (mandatierten) Auslandseinsätzen ist die 41 Stunden Regel nicht anzuwenden.
Danke für die Klarstellung.
Zitat
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von 1.
Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere a)
im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,
D. h. egal ob mehrtägige Seefahrt oder nicht bzw. landgestützter Einsatz - bei (mandatierten) Auslandseinsätzen ist die 41 Stunden Regel nicht anzuwenden.