Autor: F_K
« am: 10. August 2018, 12:22:29 ».. und dann ggf. BahnCard 50 - dass senkt die Vergleichskosten nochmal.
Sollte die Heranziehung aufgehoben werden ist es unmöglich, Kosten geltend zu machen - da gibt es keinen Vertrauensschutz.
(Denn gibt es nicht mal bei Einplanung für eine Auslandsverwendung - da wird man dann zusätzlich schriftlich belehrt ...)
Sollte die Heranziehung aufgehoben werden ist es unmöglich, Kosten geltend zu machen - da gibt es keinen Vertrauensschutz.
(Denn gibt es nicht mal bei Einplanung für eine Auslandsverwendung - da wird man dann zusätzlich schriftlich belehrt ...)