Autor: F_K
« am: 16. Juli 2022, 20:07:59 ».. die "sonstigen" Straftaten (Waffen- und Sprengstoffrecht) sollten auch ohne "Terror" sicher eine Strafe größer 1 Jahr bewirken - insoweit ist die Entlassung wohl sicher - nach Rechtskraft.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
taz-Recherche zu rechtsextremen Preppern
Vorbereitung auf den „Rassenkrieg“
Geleakte Chatprotokolle zeigen: Bundeswehr-Reservisten bildeten eine rechtsextreme Preppergruppe. Einer von ihnen diente in einem Corona-Krisenstab.
BERLIN taz | Mehrere Reservisten der Bundeswehr haben sich in einer bislang unbekannten Gruppe organisiert, um sich privat zu bewaffnen und auf einen vermeintlichen Krisenfall vorzubereiten. Recherchen der taz ergeben, dass einer der Männer aus dieser Gruppe aktuell wegen der Coronakrise in Sachsen-Anhalt im „Stab Außergewöhnliche Ereignisse“ eines Landkreises eingesetzt war. Ein anderer aus der Gruppe arbeitete bis Herbst 2019 für die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und stand jüngst ebenso als Reservist zum Corona-Einsatz bereit. Die Gruppe ist dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen. ...
Franco A. verfolgte einen perfiden Plan: Getarnt als Flüchtling wollte er einen Politiker ermorden. Um den Bundeswehrsoldaten wegen Vorbereitung zum Staatsterror vor Gericht zu bringen, stellt der BGH eigene Ermittlungen an. Die Strafrichter finden heraus, dass die Bibliothek des Beschuldigten einschlägig ist.nTV