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Zusammenfassung

Autor: SZ321
« am: 26. Oktober 2016, 13:50:44 »

Im Moment noch sie, werden wir aber ändern lassen. Das Kind ist 9 Monate  ;D
Autor: Tommie
« am: 26. Oktober 2016, 13:30:56 »

Im Prinzip ja! Die Frage ist nur, wer das Kindergeld bekommt und wie alt das Kind ist? Hintergrund: Nur derjenige, der das Kindergeld für das Kind bekommt, hat Anspruch auf eine Stunde weniger Wochenarbeitszeit, also auf 40 statt 41 Stunden!), wenn das Kind den 12. Geburtstag noch nicht gefeiert hat!
Autor: SZ321
« am: 26. Oktober 2016, 13:24:43 »

Sie ist nicht im öffentlichen Dienst.

Demnach wäre das so wie ich es eingetragen habe korrekt?
Autor: Tommie
« am: 26. Oktober 2016, 12:08:26 »

Und wenn die Ehefrau nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, gehört der familien- und Kinderzuschlag sowieso zum Soldaten ;) !
Autor: ToMA
« am: 26. Oktober 2016, 12:05:28 »

Kinder-FB kommt zur Steuerklasse III. Bei V gibt es dafür keinen Kinder-FB.
Autor: Ralf
« am: 26. Oktober 2016, 11:41:19 »

Ob man das Kind dann besser bei dir oder ihr einträgt, kann ich dir nicht sagen. Aber EF1 ist auf jeden fall richtig.
Autor: SZ321
« am: 26. Oktober 2016, 11:04:25 »

Korrekt!
Autor: Ralf
« am: 26. Oktober 2016, 11:00:40 »

Deine Frau hat dann Lohnsteuerklasse V?
Autor: SZ321
« am: 26. Oktober 2016, 10:55:05 »

Hallo Zusammen,

ich habe eben mal mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamtes meine künftigen Bezüge ausgerechnet.

Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher ob ich alles richtig gemacht habe, möchte aber aufgrund der Planungssicherheit gerne wissen was ich am Anfang bekommen werde.

Meine Daten:
Vordienstzeit 15 Monate als FWDL
Jetzt Einstellung als Obergefreiter, SAZ8 - Mannschaftslaufbahn
25 Jahre alt, verheiratet, 1 Kind

Es wäre super wenn jemand der Ahnung von der Marterie hat mir sagen könnte, ob das so in etwa hinkommt. Unsicherheit herrscht z.B. bei der Erfahrungsstufe - ich habe Erfahrungsstufe 1 angegeben.

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