Autor: KlausP
« am: 25. Oktober 2014, 18:14:15 »Zitat
... allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe ...
Deshalb ja mein audrücklicher Verweis auf andere Behörden, deren Personal einem erhöhten Verletzungsrisiko unterliegen. Und bei denen dauert die Probezeit erheblich länger als die 6 Monate bei der Bundeswehr. Bei der Bw werden Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht Knall auf Fall entlassen, es sei denn, während der Einstellungsuntersuchung wird der Tauglichkeitsgrad 4 oder 5 vergeben. Aber das wird der TE bei seinen Gesprächen mit Truppenarzt, Spieß, Chef und Sozialdienst erfahren wenn denn eine Entlassung angedacht sein sollte.