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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 25. Oktober 2014, 18:14:15 »

Zitat
... allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe ...

Deshalb ja mein audrücklicher Verweis auf andere Behörden, deren Personal einem erhöhten Verletzungsrisiko unterliegen. Und bei denen dauert die Probezeit erheblich länger als die 6 Monate bei der Bundeswehr. Bei der Bw werden Sie aus gesundheitlichen Gründen auch nicht Knall auf Fall entlassen, es sei denn, während der Einstellungsuntersuchung wird der Tauglichkeitsgrad 4 oder 5 vergeben. Aber das wird der TE bei seinen Gesprächen mit Truppenarzt, Spieß, Chef und Sozialdienst erfahren wenn denn eine Entlassung angedacht sein sollte.
Autor: MarcoCosta
« am: 25. Oktober 2014, 18:00:00 »

Dann wünsche ich Richy5392 einfach mal gute Besserung und hoffe auf eine baldige Genesung....

KlausP: Selbstverständlich haben Sie Recht und es könnte einen überall Treffen, allerdings gehe ich bei der Bundeswehr ja eine Verpflichtung ein die ich bei einem zivilen Arbeitgeber nicht habe. Hieraus ergibt sich für mich ebenfalls die Verpflichtung bei einer Verletzung im Dienst, dass die Bundeswehr für mich da ist und mich nicht einfach rauswirft.

Ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion anfangen und weiß selbst dass es eben Vorschriften gibt, habe leider zu wenig Kenntnis über die soziale Absicherung über den WDB um hier ins Detail zu gehen. Werde mich mal schlau machen und hoffen dass bei mir alles Glatt läuft.... ohne Verletzungen  :)

Autor: KlausP
« am: 25. Oktober 2014, 17:48:33 »

Das kann Ihnen in der gleichen Art und Weise bei fast jedem Arbeitgeber passieren - gerade in der Probezeit. Warum soll die Bundeswehr da eine Ausnahme sein? Oder z.B. Polizei, Feuerwehr usw., die ihre Beamten auch auf Probe einstellen? Und nein, das ist bei der Bundeswhr nicht neu!
Autor: ulli76
« am: 25. Oktober 2014, 17:46:47 »

Andersrum wird ein Schuh draus- was soll die Bundeswehr mit einem Soldaten, den sie nicht ausbilden und evtl nicht dafür einsetzen kann, für den sie ihn eingestellt hat.

Die soziale Absicherung läuft dann über die WDB.
Autor: MarcoCosta
« am: 25. Oktober 2014, 17:41:13 »

Ist natürlich eine schwierige Situation, ich verpflichte mich für 12Jahre (Gebe hierfür meine Selbständigkeit auf) und verletze mich im Dienst und könnte hierfür entlassen werden???!!!

Gerade in der GA ist das Verletzungsrisiko natürlich sehr Hoch... Das stellt kein gutes Bild für meinen neuen Arbeitgeber, zumal ich ja auch nicht sagen kann: Nein ich möchte nicht über die HiBa, hier könnte ich mich verletzten und muss damit rechnen dann entlassen zu werden....

Autor: ulli76
« am: 25. Oktober 2014, 17:28:33 »

Dann hat dein Einplaner Mist erzählt.

Natürlich kann ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen entlassen werden. Auch wenn er durch den Dienst selber verletzt wird/erkrankt.
Und das geht auch in der Eignungsübung.
Autor: MarcoCosta
« am: 25. Oktober 2014, 17:21:26 »

Ich habe mir diese Frage auch gestellt (Was passiert bei einer Verletzung innerhalb der Eignungsübung), da ja von beiden Seiten gekündigt werden kann.

Die Antwort von meinem Einplaner: Eine Entlassung ist aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht möglich.

Autor: Rollo83
« am: 25. Oktober 2014, 16:35:11 »

Ich war nach meinem Kreuzbandriss ca 4-5 Monate KzH bzw die letzten Wochen MSG geschrieben.
Es waren 2 Operationen nötig, erst orthroskopie und kurze Zeit später dann die Kreuzbandplastik.

Ich hab ca 12 Monate gebraucht bis ich wieder komplett fit mein erstes Fußballspiel absolviert habe.
Operiert würd eichen Koblenz BWZK.
Autor: itschie
« am: 25. Oktober 2014, 15:30:11 »

Krankheiten führen nicht automatisch zur Entlassung, vorallem haben alle erstmal ein Intresse daran, das sie wieder genessen, weil nicht nur Sie selber haben die Pflicht zur Gesunderhaltung, sondern auch die Bundeswehr hat gegenüber Ihnen die Pflicht der Fürsorge! Somit kümmern Sie sich erstmal um Ihre genessung und alles weitere wird Folgen, es gibt da mehrere Möglichkeiten zur Nachholung der GA, halt von der kompletten Wiederholung bis hin zur Teilnachholung. Es hängt halt viel vom Verlauf ab und den kann wirklich keiner Vorhersagen. Wichtig ist nur Kontakt zu den Truppenärzten und zur Kompanieführung halten.
Autor: markxxx6
« am: 25. Oktober 2014, 14:29:06 »

War auch nur ein Beispiel wie es laufen kann.Kreuzbandplastik wurde in der Tat nicht gemacht.Deshalb konnte ich relativ schnell wieder aktiv am Dienst teilnehmen.Wichtig WDB Antrag stellen.(Sollte im Normalfall der Truppenartz aber auch drauf hinweisen.)Dann das weite vorgehen mit dem Truppenartzt absprechen.
Autor: StOPfr
« am: 25. Oktober 2014, 13:42:09 »

Dass er gleich nach den sechs Wochen KzH in der Stammeinheit zur Rekrutenbesichtigung konnte, steht ja auch nicht im Statement. Man kann auch lesen "...einige Zeit danach wurde ich dann nochmal in die Aga-Kompanie kommandiert"  ;)!

Auf jeden Fall sind Krankengeschichten - das gilt auch für Kreuzbandrisse - so gut wie nie 1:1 übertragbar; Ferndiagnosen und Heilungsprognosen also tunlichst zu vermeiden.   
Autor: miT
« am: 25. Oktober 2014, 13:26:05 »

.....wird er in 6 Wochen.....
Autor: miT
« am: 25. Oktober 2014, 13:25:12 »

Das lässt sich aber nicht so pauschalisieren. Ist bei Ihnen eine Kreuzbandplastik gemacht worden? Denn wenn es bei dem TE gemacht wird,  vier Tage in sechs Wochen mit Sicherheit keine Rekrutenbesichtigung machen.
Autor: markxxx6
« am: 25. Oktober 2014, 13:13:13 »

Ist mir auch passiert.Folge 6 Wochen Kzh dann versetzung in die Stammeinheit.Für alle wichtigen Sachen(Reckrutenbesichtigung etc) wurd ich dann nochmal in die Aga Kompanie  kommandiert.
Autor: Richy5392
« am: 25. Oktober 2014, 12:45:40 »

Vielen dank für die schnellem antworten
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