Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 04. Mai 2024, 09:04:16
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Aurignacien
« am: 27. Juni 2012, 09:16:38 »

Welchen Status hast du denn, bzw. wie lange hast du BFD-Anspruch?
Autor: AceHigh
« am: 26. Juni 2012, 18:54:03 »

Hallo Micha 85
der Kamerad KlausP vor mir hat Recht. Der BFD kann sagen, wie viel Geld einem zusteht ( hängt von der Verpflichtungszeit ab ) und dann kann man checken, ob das für die Fahrschullehrerausbildung ausreicht. War selbst mal BFDler, aber inzwischen hat sich so viel geändert, da kann man keine genaue Antwort geben. Nur noch einen Tipp: Manchmal stören sich die BFDler daran, dass eine Ausbildung mehr kostet, als einem zusteht. Wenn die Differenz nicht all zu groß ist, kann man denen auch klarmachen, dass man den Rest z. B. von der Übergangsbeihilfe selbst zahlt, quasi auch Eigenleistung bringt. Aber wie gesagt,: Anrufen, Termin ausmachen, am besten Unterklagen der Fahrlehrerschule mitbringen ( Kostenplan ) und mit den Leuten reden. Drücke die Daumen !
Autor: KlausP
« am: 23. Juni 2012, 08:04:48 »

Da wüsste ich einen Rat: Fragen Sie Ihren zuständigen BFD-Bearbeiter. Der wird dafür bezahlt.
Autor: Micha85
« am: 23. Juni 2012, 07:02:23 »

Hallo moin. Ich war gestern in der Fahrlehrerfachschule Edi Gelsenkirchen. Vorweg eine tolle Schule. Nun meine Frage. Die sagten mir dass ich die Fahrlehrerscheine durch den BFD finanzieren kann .Hat jemand Erfahrung damit? Ich würde gern Fahrlehrlehrer aller Klassen werden.
Gruß Micha
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de