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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: bayern bazi
« am: 30. November 2017, 20:26:41 »

sheriffstern  :P
Autor: Andi8111
« am: 30. November 2017, 11:29:15 »

Ich kann doch nicht ALLES wissen ;) Nichtmal Ich :D
Autor: Jens79
« am: 30. November 2017, 11:27:16 »

Feldjäger hatten doch schon eines mit diesem Polizeistern.

Preußischer Gardestern du Frevel.  ;D
Autor: LwPersFw
« am: 30. November 2017, 11:05:22 »

Die Vorschrift spricht von "einfügen" ... Da ich keine Altversion habe... kann ich dies nicht nachvollziehen...  ;)

In der A2-2630/0-0-5 sind sie ja im Teil Heer drin...
Autor: Andi8111
« am: 30. November 2017, 10:35:56 »

Feldjäger hatten doch schon eines mit diesem Polizeistern.
Autor: LwPersFw
« am: 30. November 2017, 10:28:41 »

Für Heeresuniformträger gibt es seit gestern was Neues ... Bereichsrichtlinie C2-2630/0-0-2810 > Version 1.2 , gültig ab 29.11.2017

z.B.

+ Einfügen TätAbz für die Feldjäger und Flugsicherungskontrolldienst

+ Änderung der anrechenbaren Zeit zur Verleihung des Tätigkeitsabzeichens in Bronze von zwölf auf sechs Monate


Besonderheit Mannschaften : siehe Nr 204 der Richtlinie

Regelungen für RDL : siehe Nr 207 und 208 der Richtlinie

Autor: F_K
« am: 23. Januar 2017, 19:13:26 »

@ Justin:

Quelle? Laut Anzugordnung wird nach wie vor eine fachbezogene mil. Ausbildung und entsprechende Fachtätigkeit verlangt (Bereichsvorschriften) - das ist, was unter Ausbildungshöhe 7 früher verstanden wurde.
Autor: KlausP
« am: 23. Januar 2017, 18:52:51 »

Fragen Sie mal Ihren KpTrpFhr oder wie der Dienstposten in Ihrer Einheit auch immer bezeichnet wird.
Autor: Justin28111
« am: 23. Januar 2017, 18:49:43 »

Guten Abend,

Wie kann man als Mannschafter ein Tätigkeitsabzeichen beantragen ?
Mittlerweile dürfen ja auch Mannschafter Ohne ATN7 diese tragen.
Autor: Ralf
« am: 25. Februar 2016, 05:48:36 »

Für den Med ABCAbw und Desinfektor gibt es kein Tätigkeitsabzeichen, da Folgeverwendung.
Autor: Serhat0503
« am: 24. Februar 2016, 22:59:31 »

Heyho,

mal ne Frage.

Ich selbst bist Stuffz im 6. Dienstjahr im Sanitätsdienst.
Ich habe vor nem Jahr schon meinen Tätigkeitsabzeichen Sanitätsdienst bekommen doch meine Frage ist kann ich als MEDABC Desinfektor der auch auf einer Desinfektoren stelle sitzt den ABC Tätigkeitsabzeichen beantragen?
Autor: F_K
« am: 13. März 2010, 19:40:40 »

@ Ariranmor:

Es zählen natürlich nur Jahre, in denen als Res auch tatsächlich mindestens 2 Wochen geübt worden sind.

Gibt es ein Jahr mit weniger als 2 Wochen, zählt dieses NICHT. (Ein Vor- oder Nachtrag von WÜ Tagen in andere Jahre ist nicht vorgesehen).

Dir steht also das TA Sanitätspersonal in Bronze zu (schon seit dem ResUffz Lehrgang, da schon damals alle Voraussetzungen vorlagen).

Wende Dich an Deinen DV, der ist für die Ausstellung zuständig (eigentlich von Amts wegen bei Bronze).

Silber steht Dir erst zu, wenn Du noch zwei weitere Jahre mit mindestens zwei Wochen im Jahr WÜ in diesen Jahren dienst.
Autor: artiranmor
« am: 13. März 2010, 16:59:47 »

Hallo!

Ich war GWDL in den 90ern, besuchte ca. 2000 eine ReserveUffz-Lehrgang (San) und war vor einiger Zeit 2 Monate als Wehrübender im Rahmen der Anerkennung als SanStOffz Arzt auf einer Eignungsübung und auf einsatzvorbereitenden Lehrgängen. Danach verbrachte ich sieben Monate als Reservist / Wehrübender in der Funktion eines BAT-Arztes in Afghanistan. Wie können diese Zeiten auf ein Tätigkeitszeichen angerechnet werden ?? Wo sind denn die relevanten Regularien zu finden (in welcher ZdV steht wie die (Vor)dienstzeiten als Reservist anzurechnen sind auf die Vergabe eines Tätigkeitsabzeichen). Wenn ich 2Wochen/Jahr rechne habe ich durch ResUffz-Lehrgang, Eignungsübung und Auslandseinsatz drei Klenderjahre in dnen ich je mindestens zwei Wochen whrübend war. Reche ich den Auslandseinsatz mit Vorbereitung alleine, so komme ich auf 9 Monate, also ca. 18*2 Wochen. Was ist nun das Berechnungskriterium / welches Tätigkeitsabzeichen würde hieraus abstrakt zustehen


mkG, Artiranmor
Autor: F_K
« am: 23. Februar 2010, 16:10:12 »

hmmmm ... beim FWDL mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, beim SaZ zumindest für das zweite TA ebenfalls rechtswidrig.

(Wo jemand eingesetzt ist, spielt keine Rolle: Es wird eine Laufbahnprüfung verlangt, die wird ein FWDLer wohl kaum machen. Zeiten zählen immer nur für ein TA, ein AVR Wechsel, plus weitere Ausbildung in der notwendigen Ausbildungshöhe ist bei einem SaZ 4 Mannschafter extrem unwahrscheinlich ...)
Autor: sliderbp
« am: 22. Februar 2010, 18:03:18 »

hmmm ... in meiner damaligen Stamm trugen ein SaZ4 Mannschafter und ein FWDL, beide eingesetzt auf MunitionsUffz-Stellen, die Abzeichen "allgemeiner Heeresdienst" und "Versorgungspersonal (könnte auch Führungspersonal gewesen sein, bin mir nicht mehr sicher)".
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