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Zusammenfassung

Autor: BulleMölders
« am: 11. August 2017, 12:48:49 »

welche einen so engen Kragen haben,

Wenn das mal nicht dran liegt, dass man im Dienst einen dicken Hals bekommt.  :o
Autor: miguhamburg1
« am: 11. August 2017, 12:46:16 »

Ich schrieb ja bereits mehrfach, dass es bei dieser Maßnahme, wie auch in vorheriger Zeit, Übergangsregelungen geben wird. Und so, wie wir alle ja auch über die Änderungen bezüglich dessen informiert wurden, was aus dem Treuhandkonto bezahlt werden darf, so wird es auch für den von mir genannten Schritt zeitgerecht Informationen geben, wie die Überleitung erfolgen soll.

Ihr Problembeispiel lässt sich ja in den unterschiedlichsten Bereichen erweitern. Alles das hängt ja zusammen mit dem Missmanagement der alten LHBw-Gruppe. Seit letztem Jahr mit der Rückführung in einhundertprozentige Eigentumsverhältnisse des Unternehmens in die Bundeswehr einschließlich Ausgleich der Verluste, wird jetzt ja eingesammelt und nach und nach die Betsände wieder aufgefüllt, weil die Lieferanten auch bezahlt werden. Das funktioniert bei den nötigen europaweiten Ausschreibungen natürlich alles nicht von heute auf Morgen.
Autor: CIRK
« am: 11. August 2017, 12:38:58 »

... Wofür sollte der Selbsteinkleiderstatus erhalten bleiben, wenn der Dienstherr allen Soldaten alle Bekleidungsstücke dienstlich bereitstellt? Das macht doch überhaupt keinen Sinn und so wird es auch nicht erfolgen.
Dann bin ich ja mal gespannt. Mit der Argumentation wäre der Selbsteinkleiderstatus aber schon immer sinnlos gewesen, da die Bekleidungsstücke ja schon immer dienstlich bereitgestellt werden konnten. Zusätzliches Stücke wie Jacke etc. mal aussen vorgelassen.

In der Konsequenz würde dies dann dazu führen, dass es keine Bekleidungszuschüsse mehr gibt und alle Soldaten Ihre komplette Dienstbekleidung durch den Dienstherrn gestellt bekommen (und diese dann ja wohl auch diesen Reinigen lassen können). Das wird natürlich die Kameraden, die Ihren Dienst hauptsächlich im Dienstanzug verrichten freuen, da die Abnutzungsentschädigung für diese eh viel zu knapp bemessen war.

Kann ich mir schwer vorstellen, aber da Sie dieses Thema ja wohl in Ihrem Aufgabenfeld bearbeiten glaube ich es Ihnen mal ...  ;)
Dass der Gesellschaftsanzug aus der Nutzung herausgenommen werden soll, ist damit aber meiner Meinung nach nicht beschlossene Sache und das kann ich mir ehrlich gesagt noch weniger vorstellen.
Autor: Pericranium
« am: 11. August 2017, 12:31:26 »

Kann man denn schon abschätzen, was mit dem Geld auf dem Treuhandkonto passieren wird?
Wird dies an den Soldaten ausbezahlt? Fließt das zur Quelle zurück?
Weil sonst wäre es ja sinnvoll, schnell noch das ganze Geld rauszuhauen und sich Sachen zu kaufen, bevor die Konten geschlossen werden.

Traurig ist aber auch, dass ich gerne Diensthemden bestellen würde, aber die meisten gängigen Größen nicht mal vorrätig sind.
So trage ich zur Zeit Diensthemden, welche einen so engen Kragen haben, dass ich ihn nicht mal schließen kann, aber untenrum so weit sind, dass ich zwei Mal reinpassen würde.
Autor: miguhamburg1
« am: 11. August 2017, 12:25:16 »

Das, lieber CIRK, war die erste Maßnahme, die der GI veranlasste, dass nur noch aus dem Treuhandkonto bezahlt werden kaann, was zum Ausstattungssoll gehört.

Also, da ich dicht an der Quelle arbeite, können Sie mir schon vertrauen: Wofür sollte der Selbsteinkleiderstatus erhalten bleiben, wenn der Dienstherr allen Soldaten alle Bekleidungsstücke dienstlich bereitstellt? Das macht doch überhaupt keinen Sinn und so wird es auch nicht erfolgen.
Autor: CIRK
« am: 11. August 2017, 11:01:58 »

Sie haben es nicht verstanden

Dass kann ich natürlich nie ausschließen, aber so wie ich es sehe haben Sie dass ganze bisher falsch interpretiert. Von einer Abschaffung des Status Selbsteinkleider/Teilselbsteinkleider habe ich bisher nirgendwo etwas gelesen.

Das neue Bekleidungsteile zum Ausstattungssoll hinzukommen sollen ist unstrittig, aber dass hat ja nichts mit dem Status Selbsteinkleider zu tun. Die Diensthemden gehören ja z.B. ja schon immer zum Ausstattungssoll, trotzdem muss ein Selbsteinkleider sich diese selbst beschaffen.

Das Problem mit den Treuhandkonten war ja bisher, dass eben mehr Gegenstände daraus bezahlt werden konnten, als zum Ausstattungssoll gehörten (also z.B. die Ganzjahresjacke) und dies gem. der Bundesbesoldungsordnung wohl nicht zulässig ist. Damit, dass nun neue Gegenstände zum Soll hinzugefügt werden sollen, ist eine Bezahlung aus dem Treuhandkonto wieder möglich.

So zumindest habe ich das Thema bisher verstanden.
Autor: dunstig
« am: 11. August 2017, 10:40:09 »

Ehrlich gesagt, wieviel Anlässe für welchen Personenkreis gibt es in der Bundeswehr, in denen das Tragen des Gesellschaftsanzuges sinnvoll wäre - und inwiefern rechnet sich dementsprechend auch seine Anschaffung wirklich? Außer den Bällen der TSK/der SKB und Bällen von Verbänden in einer Anzahl, die sich sicher mit den Fingern einer Hand zählen lässt, gibt es also zu wenig mögliche Anlässe, als dass Millionen für die Beschaffung von dienstlich bereitgestellten Gesellschaftsanzügen gerechtfertigt wäre.
Wenn dies wirklich so kommen wird, fände ich es sehr schade. Da gibt es ausnahmsweise bei der Bundeswehr mal einen festlichen Anzug für solche Ereignisse und dann wird dieser langfristig wohl abgeschafft.

Eine Anschaffung für jeden Soldaten ist in der Tat nicht gerechtfertigt, aber die Möglichkeit zu streichen, dass sich Soldaten, die regelmäßig an solchen Events teilnehmen, wie bisher auf eigene Kosten diesen zulegen können, finde ich bedauerlich. Auch wenn es wohl nicht allzu viele betreffen wird.
Autor: miguhamburg1
« am: 11. August 2017, 10:39:49 »

Lieber CIRK,

Sie haben es nicht verstanden: Der Status Selbsteinkleider/Teilselbsteinkleider wird abgeschafft werden. ALLE Soldaten vom Matrosen bis zum General bekommen alle Bekleidungsstücke, die sie dienstlich tragen können/sollen, dienstlich bereit gestellt. Es wird keine Doppelung wie bisher mehr geben. Das steht schlicht und ergreifend in dem Beitrag. Deswegen wird es ja für das Tragen bereits vorhandener Bekleidungsstücke ja auch Übergangszeiten geben.
Autor: CIRK
« am: 11. August 2017, 10:30:31 »

@miguhamburg1

Ach dass meinten Sie. Daraus ergibt sich aber weder dass der Status (Teil)Selbsteinkleider abgeschafft wird, noch dass es den Gesellschaftsanzug nicht mehr geben wird.

Es geht bei diesem Thema ja lediglich darum, was in Zukunft zum Ausstattungssoll gehört. Nur diese Gegenstände können dann bei der LHD mittels dem Guthaben (welches aus der monatlichen Abnutzungsentschädigung gebildet wird) bezahlt werden.

Alles was nicht zum Soll gehört (also z.B. der Gesellschaftsanzug) muss "privat" bezahlt werden.
Autor: miguhamburg1
« am: 11. August 2017, 09:33:40 »

CIRK, das ist eine Info, die Sie schlicht im Intranet finden. Der GI hat das Ganze im letzten Jahr beauftragt, derzeit wird das Ausstattungssoll Plus festgelegt. Da der Schwerpunkt auf "Funktionalität" liegt, sollen Blouson/Ganzjahresjacke und Pullover für alle UTB bereits im nächsten Jahr auch über die BWDienstbekleidungsgesellschaft bereitgestellt werden. Soweit mir bekannt ist, sind die auch schon im Beschaffungsweg. Jüngst wurde von der Gesamtgleichstellungsbeauftragten im Ministerium auch gefordert, Soldatinnen müssten auch einen weiblichen Pullover oder eine Strickjacke dienstlich gestellt bekommen. Dazu läuft im Gesamtbereich der SK bereits eine Umfrage unter den Soldatinnen, um den tatsächlichen Bedarf zu qualifizieren.

Ehrlich gesagt, wieviel Anlässe für welchen Personenkreis gibt es in der Bundeswehr, in denen das Tragen des Gesellschaftsanzuges sinnvoll wäre - und inwiefern rechnet sich dementsprechend auch seine Anschaffung wirklich? Außer den Bällen der TSK/der SKB und Bällen von Verbänden in einer Anzahl, die sich sicher mit den Fingern einer Hand zählen lässt, gibt es also zu wenig mögliche Anlässe, als dass Millionen für die Beschaffung von dienstlich bereitgestellten Gesellschaftsanzügen gerechtfertigt wäre.

Aber wie immer bei Änderungen in den bekleidungsrichtlinien gehe ich davon aus, dass es eine definierte Übergangszeit geben wird, in der die vorhandenen und selbstbeschafften Gesellschaftsanzüge "aufgetragen" werden dürfen.
Autor: jglw13
« am: 10. August 2017, 19:15:33 »

Anzugordnung: "528. Trageweise der Verbandsabzeichen
• Am linken Oberärmel 4 cm unterhalb der Ärmeleinsatznaht in Schulterklappenmitte
+ der Dienstjacke, grau,
+ der Schibluse und
+ des Mantels, grau.
• Am rechten Oberärmel 11,5 cm unterhalb der Ärmeleinsatznaht in Schulterklappenmitte
+ der Feldbluse bzw.
+ der Feldjacke, Tarndruck94.

(...)

549. Tätigkeitsabzeichen werden auf der rechten Brustseite über der Brusttasche101
• an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben
• an der Schibluse,
• an der Bordjacke102,
• am Diensthemd,
• an der Dienstbluse,
• am Bordhemd102,
• an der Feldbluse, Tarndruck102,
• an der Feldjacke, Tarndruck102,
• an der Fliegerkombination102 sowie
• an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges
getragen.


(...)

559. Trageweise der Sonderabzeichen
Sonderabzeichen dürfen
• an der Dienstjacke, grau/blau/dunkelblau/weiß und sandfarben,
• an der Schibluse,
• am Diensthemd,
• an der Dienstbluse,
• am Bordhemd107,
• an der Feldbluse, Tarndruck107,
• an der Feldjacke, Tarndruck107,
• an dem Fliegerkombination107 sowie,
• an entsprechender Stelle am Jackett des Gesellschaftsanzuges
getragen werden.
"

-> Tätigkeits- und Sonderabzeichen: ja. Verbandsabzeichen: nein.
Autor: Andi8111
« am: 10. August 2017, 17:31:35 »

Pulli, Blouson und Ganzjahresjacke werden mitte 2018 bereits unentgeltlich bereitgestellt. Weil "die Truppe nach funktioneller Bürokleidung verlangt".
Autor: CIRK
« am: 10. August 2017, 17:26:58 »

... dass der Gesellschafsanzug spätestens 2021 auslaufen wird, wenn das Thema (Teil)Selbsteinkleider passé ist und sämtliche Dienstbekleidung dienstlich bereit gestellt wird, soweit es dem Ausstattungssoll entspricht - die LHD-Shops oder wie immer die jetzt heißen werden dann geschlossen.

Wo haben Sie denn diese Info her?
Autor: Pericranium
« am: 10. August 2017, 17:21:58 »



Vielmehr sollte dem Fragensteller bewusst sein, dass der Gesellschafsanzug spätestens 2021 auslaufen wird, wenn das Thema (Teil)Selbsteinkleider passé ist und sämtliche Dienstbekleidung dienstlich bereit gestellt wird, soweit es dem Ausstattungssoll entspricht - die LHD-Shops oder wie immer die jetzt heißen werden dann geschlossen.

Da ich auch mit dem Gedanken gespielt habe, mir einen zu holen:
Wird der Gesellschaftsanzug dann dienstlich bereitgestellt oder wird es ihn gar nicht mehr geben und man wird ihn nicht mehr tragen dürfen, wenn man noch einen hat?
Autor: CIRK
« am: 10. August 2017, 17:21:50 »

Sicher? Auf den Abbildungen sieht man, dass der HUT ganz offenkundig eine Schwinge und der MUT ein goldenes Leistungsabzeichen. Das scheint also mit "farbigen Kennzeichnungen nicht gemeint zu sein" -

Hab ich ja auch nicht behauptet. Ich denke der TE hat den richtigen Hinweis auf die Vorschrift erhalten und kann sich nun selbst einlesen.
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