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Zusammenfassung

Autor: femalesoldier
« am: 28. September 2016, 18:31:27 »

Autor: 0815Z
« am: 28. September 2016, 18:04:25 »

Autor: femalesoldier
« am: 28. September 2016, 17:46:54 »

Elektroniker für Informations- und Systemtechnik

Die Ausbildung zum IT-System-Elektroniker erfolgt in Niedersachsen (Wilhelmshaven, Wittmund) und Bayern (Lechfeld). Bewerbungsschluss ist der 31.10.2016, damit liegen Sie im Rahmen. Alles gut.

Was den FWDl angeht...abwarten und das Beste hoffen.
Ich kann Ihnen nur raten, die Schule nicht abzubrechen.

Schlimmstenfalls stehen Sie naemlich sonst acht Monate auf gut Deutsch gesagt auf der Strasse.
Als Minderjaehriger duerfen Sie keinen Vollzeitjob ueber Zeitarbeitsfirmen ausueben (so zumindest die Gesetzeslage nach meinem Wissensstand. Bei Ferienjobs gab's bei mir damals bereits staendig huddel).

Acht Monate von 450€ zu leben kann weder in Ihrem, noch im Interesse Ihrer Eltern liegen.
Autor: femalesoldier
« am: 28. September 2016, 17:29:50 »

Zitat
Ich hoffe einfach, dass es schnell genug klappt, was anderes kann ich leider nicht.

Die Bearbeitung und eine Einladung in's entsprechende KarrC BW kann durchaus in diesem Zeitpunkt erfolgen. Das ist richtig. Wenn Sie Glueck haben koennen Sie anfang November dort vorstellig werden.

Zitat
c) Habe angenommen, dass aufgrund des Schreibens, noch welche Frei sein würden. Da kann man sich wohl irren.

Jein. Ich habe gesagt, dass es keine Garantie dafuer gibt, dass Sie ihren Dienst puenktlich zum 01.01.2017 antreten koennen.
85% der Meute, die im August bereits beim Einplaner gesessen hat, wurde fruehestens zum 01.01. eingeplant. FWDler mit inbegriffen.
15% hatten Glueck und koennen zeitnah zum 04.10. antreten.
Nehmen wir an, Sie werden anfang November eingeladen: so koennen Sie eventuell erahnen, dass ihre Chance auf einen Dienstantritt zum 01.01.2017 gegen Null tendiert.
Hier wird kontinuierlich dazu geraten, sich ein Jahr vor gewuenschtem Dienstantritt zu bewerben.

Zitat
e) Habe etwas weiter eine(hoffentlich) bessere Beschreibung geschrieben.

Ja, so ist's besser. Danke.
Autor: 0815Z
« am: 28. September 2016, 17:27:07 »

Elektroniker für Informations- und Systemtechnik
Autor: DonHero1992
« am: 28. September 2016, 17:20:46 »

Wie heißt denn die Ausbildung?
Autor: BulleMölders
« am: 28. September 2016, 17:17:59 »

Dann habe ich es mal in den richtigen Bereich verschoben.
Autor: 0815Z
« am: 28. September 2016, 17:10:56 »

Sie haben aber immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Sie dann Soldat auf Zeit werden möchten und im Rahemen einer ZAW eine Ausbildung machen möchten oder ob Sie als Zivilist eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchten, wie halt bei einer anderen beliebigen Firma.

Da Sie aber als Termine für den Ausbildung beginn den 1.8. oder 1.9. angegeben haben, wird es sich wohl um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr handeln.
Wenn das so ist, dann Bewerben Sie sich halt für den 1.9.
Allerdings immer bedenken, jeh mehr man sich Einschränkt um so großer ist die Gefahr, nicht das zu bekommen was man will.

Die Ausbildung, die ich bei der Bundeswehr machen möchte, ist eine zivile Ausbildung.
Autor: BulleMölders
« am: 28. September 2016, 17:09:31 »

Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?

Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?  :-\

Habe dort schon nachgefragt und der Berater meinte, dass man mit der Einverständnis der Eltern den Freiwilligen Wehrdienst  machen könnte.

Heißt, Sie sind noch Minderjährig?
Und die Schulpflicht müssen Sie erfüllen, da können Sie auch Ihre Eltern nicht rausnehmen.
Autor: BulleMölders
« am: 28. September 2016, 17:08:23 »

Sie haben aber immer noch nicht die Frage beantwortet, ob Sie dann Soldat auf Zeit werden möchten und im Rahemen einer ZAW eine Ausbildung machen möchten oder ob Sie als Zivilist eine Ausbildung bei der Bundeswehr machen möchten, wie halt bei einer anderen beliebigen Firma.

Da Sie aber als Termine für den Ausbildung beginn den 1.8. oder 1.9. angegeben haben, wird es sich wohl um eine zivile Ausbildung bei der Bundeswehr handeln.
Wenn das so ist, dann Bewerben Sie sich halt für den 1.9.
Allerdings immer bedenken, jeh mehr man sich Einschränkt um so großer ist die Gefahr, nicht das zu bekommen was man will.
Autor: 0815Z
« am: 28. September 2016, 17:06:39 »

Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?

Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?  :-\

Habe dort schon nachgefragt und der Berater meinte, dass man mit der Einverständnis der Eltern den Freiwilligen Wehrdienst  machen könnte.
Autor: ulli76
« am: 28. September 2016, 17:05:51 »

Nein nicht ganz- das eine ist die Vollzeitschulpflicht. Dafür muss man je nach Bundesland 9 oder 10 Jahre in der Schule gewesen sein.
Das andere ist die Berufsschulpflicht bis maximal zur Volljährigkeit.

Was meinst du dass du beim Karriereberater direkt deine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz abgeben willst. DAs funktioniert so nicht. Du kannst dich für eine Laufbahn als Unteroffizier oder Feldwebel bewerben. Aber nicht direkt für einen Ausbildungsplatz.
Es gibt auch zivile Ausbildungsplätze,aber da läuft die Bewerbung anders. Nämlich über die Dienstleistungszentren.

Also nochmal: Um was für eine Ausbildung soll es sich handeln?

Du hast einen erweiterte Realschulabschluss und wolltest auf der Schule das Abitur machen?
Autor: 0815Z
« am: 28. September 2016, 17:03:09 »

Insofern ich das richtig in Erinnerung habe, muessen Sie in beiden Faellen ein Auswahlverfahren durchlaufen und bestehen.

a) Wieso wollen Sie die Schule abbrechen? Welchen Abschluss bringen Sie mit?
b) Ist eine Eignung fuer den FWDl noch nicht gegeben, somit steht auch Ihr Dienstantritt zum 01.01.2017 in den Sternen. Haben Sie wenigstens bereits eine Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren?
c) Ueberhaupt, kann Ihnen selbst bei einer positiven Eignung niemand garantieren, dass es zum 01.01.2017 noch einen freien Dienstposten gibt.
d) Bewerbungsschluss fuer das Ausbildungsjahr 2017 ist meines Erachtens nach idR am 31.09.2016. Haben Sie sich darum wenigstens schon gekuemmert?
e) Werde ich aus Ihrem Beitrag nicht schlau. Stichwort: Syntax.

Ergo: Ihre Vorstellungen wirken anhand Ihres Beitrags ueberstuerzt und unstrukturiert.
Sie sollten primaer versuchen, das Beste aus Ihrer schulischen Laufbahn zu machen.

Ein Abbruch macht sich nie gut, entgegen gesellschaftlicher Vorstellungen auch bei der Bundeswehr nicht.

Beantworte mal die Fragen die ich so beantworten kann:
a) Habe den Erweiterten Realschulabschluss, in der Klasse in der ich zurzeit bin, kann ich auch nur diesen höchstens erreichen. Da mir das Thema ABSOLUT nicht liegt(wurde vorher bei der FOS abgelehnt, deshalb bin ich überhaupt in diese Klasse geraten), würde ich ein schlechtes bis sehr schlechtes Zeugnis bekommen.
b) Habe am 11.09.16(ungefähres Datum) ein Brief von der Bundeswehr bekommen, in dem es sich um den Frewilligen Wehrdienst handelt. Habe mich darauf sofort informiert und morgen ein Termin dort.
Am Telefon hat der Berater mir gesagt, dass es ungefähr 2-3 Monate dauern wird, die Bewerbung zu bearbeiten. Ich hoffe einfach, dass es schnell genug klappt, was anderes kann ich leider nicht.
c) Habe angenommen, dass aufgrund des Schreibens, noch welche Frei sein würden. Da kann man sich wohl irren.
d) Werde die Bewerbung für den Ausbildungsplatz zusätzlich zu der Beratung für das FWD mitnehmen und dort auch sofort abgeben.
e) Habe etwas weiter eine(hoffentlich) bessere Beschreibung geschrieben.

Schon mal danke an alle für die schnellen Antworten!
Autor: Flexscan
« am: 28. September 2016, 17:02:39 »

wenn die Erziehungsberechtigten abnicken kann das auch ohne klappen wenn ich nicht irre.
Autor: schlammtreiber
« am: 28. September 2016, 17:01:25 »

Möglicherweise, weil ich noch Schulpflichtig bin?

Man möge mich korrigieren wenn ich irre, aber ist die abgeleistete Schulpflicht nicht Voraussetzung für SaZ und auch FWDL?  :-\
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