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Zusammenfassung

Autor: Phnx
« am: 18. Mai 2022, 17:01:35 »

Bisschen spät, aber ich war damals auch nur bei der Einstellung dort und werde in 3 Monaten BaL, bis jetzt habe ich nichts in diese Richtung gehört. Meine Beamtenkollegen mussten es auch nicht.
Autor: cryptoniac
« am: 07. April 2022, 12:59:24 »

Hi,
ich denke auch, dass es auf den gesundheitlichen Zustand bei deiner ersten Untersuchung ankommt.
Bei mir wurde nur eine ärtzliche Untersuchung mit Leistungs EKG etc. gefordert als ich auf Widerruf ernannt wurde.
Auf Probe und auf Lebenszeit wurde ich dann so befördert ohne weitere ärtzliche Untersuchung.
Autor: justice005
« am: 18. März 2022, 19:57:30 »

Vor der Verbeamtung auf Probe gibt es die ärztliche Untersuchung. Ist dort alles ok, wird man zum Beamten auf Probe ernannt und nach drei Jahren ohne weitere Untersuchung zum Beamten auf Lebenszeit.

Der Arzt kann aber bei der ersten Untersuchung auch festlegen, dass zur Mitte der Probezeit oder vor der Verbeamtung auf Lebenszeit eine Nachuntersuchung stattfinden muss. Dann wird man durch das BAPersBw während der Probezeit nochmal aufgefordert, zum Arzt zu gehen. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn bei der Einstellung nicht alles ok ist und man dem Kandidaten aber Gelegenheit geben kann, seinen Körper in den Griff zu kriegen.... Das erfolgt aber nur bei entsprechendem Anlass.

Wer bei der ersten Einstellungsuntersuchung gesund wie ein Turnschuh ist, sieht den Arzt kein zweites Mal.

Autor: ulli76
« am: 18. März 2022, 19:02:59 »

Evtl wurde es nach Aktanlage entschieden wenn es keine Fehlzeiten oder sonstige Auffälligkeiten gab. Aber ja, grundsätzlich kann es vor dem "lebenslänglich" noch eine Untersuchung geben.
Autor: Lidius
« am: 18. März 2022, 10:47:10 »

Ja, es findet eine Untersuchung statt.
Von wann ist dein Kenntnisstand?
Aus meiner Sicht findet keine Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit statt, lediglich vor Einstellung als Beamter, sei es auf Widerruf oder auf Probe.

Um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe.

Ich muss also vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal dem Amtsarzt vorstellig werden?

Auch wenn ich jetzt vor der Verbeamtung auf Widerruf schon einmal dort war?

Nein. Aus meiner Sicht keine weitere Untersuchung.

Dem würde ich mich anschließen. Das jemand nach der Untersuchung vor der Verbeamtung auf Widerruf/Probe nochmals zum Arzt muss kommt, soweit mir bekannt, recht selten vor. Normalerweise nur in Fällen von längerer ernsthafter Erkrankung in der Probezeit z.B.
Autor: Nachtmensch
« am: 18. März 2022, 09:45:17 »

Ja, es findet eine Untersuchung statt.
Von wann ist dein Kenntnisstand?
Aus meiner Sicht findet keine Untersuchung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit statt, lediglich vor Einstellung als Beamter, sei es auf Widerruf oder auf Probe.

Um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe.

Ich muss also vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal dem Amtsarzt vorstellig werden?

Auch wenn ich jetzt vor der Verbeamtung auf Widerruf schon einmal dort war?

Nein. Aus meiner Sicht keine weitere Untersuchung.
Autor: BulleMölders
« am: 18. März 2022, 08:05:06 »

Bei mir genau so. Amtsarzt bei der Einstellung und vor Beamter auf Widerruf mit dem Zusatz "Vor BaL wiedervorstellung". Trotz dieses zusatzes war ich nicht mehr beim Amtsarzt und bin ohne BaL geworden. Allerdings bin ich erstens Landesbeamter und zweitens war das schon vor 25 Jahre. Da werden die Gesetze und Richtlinien wohl auch unterschiedlich sein.
Autor: LIST
« am: 17. März 2022, 18:46:40 »

Also ich musste nur vor der Verbeamtung auf Widerruf zum Amtsarzt. Danach nicht mehr!!! Und von den Kollegen zu denen ich noch Kontakt habe, mussten auch nicht mehr zum Arzt. Wenn du natürlich ständig krank warst, wird das anders sein.


Grüße
Autor: F_K
« am: 17. März 2022, 18:39:18 »

Ist eine ärztliche Untersuchung "schlimm"?

Wenn ja, warum?

... und ansonsten, auch Beamte können DU werden.

Gute Besserung.
Autor: Chris19851
« am: 17. März 2022, 18:19:02 »

Vielen Dank für die Antworten.

Ich dachte schon, ich habe das schlimmste hinter mich gebracht und trotz aller Bedenken den Amtsarzt geschafft. Da ich aber jetzt höre, dass ich ihn nochmal aufsuche, sind die Bedenken natürlich alle wieder da. Dann muss ich die nächsten 3 Monate Probezeit und 18 Monate Referendariat bangen, dass ich nicht ernsthaft krank werde. Oder kann mich direkt anderweitig umsehen, sobald ich länger krank bin? Oder muss ich auch nochmal vor der Übernahme als Beamter auf Probe auch zum Arzt?

Ist das Referendariat im Lehramt "anstrengender" als im technischen Ref.?
Autor: Nuna1
« am: 17. März 2022, 17:57:45 »

Danke, Andi!

Dass ich nochmal hin muss wenn ich während der Probezeit monatelang ausfalle, ist schon klar.
Ging eher darum, wenn alles normal verläuft mit normalen Fehlzeiten (krank werden kann man ja immer mal)
Autor: Andi8111
« am: 17. März 2022, 16:47:51 »

Das sogenannte zweihürdige Verfahren. Beim 1. Mal schaut der Amtsarzt, ob es generell langt und beim 2. Mal ob zwischen Verprobung und Übernahme auf Lebenszeit schwere Gebrechen hinzugekommen sind. Im Verwaltungsdienst selten, bei Lehrern kommt es schonmal zu monatelangen Krankschreibungen wegen Burn-out im Referendariat....
Autor: F_K
« am: 17. März 2022, 15:20:18 »

Ja.
Autor: Chris19851
« am: 17. März 2022, 15:06:42 »

Um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe.

Ich muss also vor der Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal dem Amtsarzt vorstellig werden?

Auch wenn ich jetzt vor der Verbeamtung auf Widerruf schon einmal dort war?
Autor: F_K
« am: 17. März 2022, 14:33:09 »

@ Offtopic:

"Verbeamtung" ist der Begriff.

Ja, es findet eine Untersuchung statt.
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