ich könnte mir da eigentlich nur das System der US Nationalguards vorstellen (Verpflichtung auf mehrere Jahre)
ein Wochenende im Monat und 14 Tage am Stück / Jahr für die normale Ausbildung von Reservisteneinheiten
dafür bekommen die
- eine Absicherung mit Krankenkasse/Heilfürsorge übers ganze Jahr
- laufend ein kleines Grundgehalt
- finanzielle Unterstützung bei Ausbildung und Studium
TRENNUNG
was allerdings unsere Führung auch verstehen muss
zur Zeit sind Reservisten bei Firmen angestellt um für diese Gewinn zu erwirtschaften - zu sagen - in der Zeit wo der Reservist dient müsst ihr ja eh keinen Lohn zahlen ist für den Betreib ein Draufzahlgeschäft - wenn ich Reservisten einsetzen will/muss
muss auch der Arbeitgeber
a - dementsprechend entschädigt werden (entgangene Einnahmen wegen nicht angenommenen Aufträgen oder Verzögerungen)
b - PLANBARE Übungen ansetzen, dass der Betrieb seine Aufträge dementsprechend organisieren kann
gerade in de heutigen Zeit wo es zu wenig Fachkräfte gibt kann ich schlecht dem Handwerksbetreib die Leute aus der Werkstatt / Baustelle ... holen
- 11. Mai 2024, 05:56:19
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: 10. Mai 2024, 20:50:03
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Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von bayern bazi | ||
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am: 10. Mai 2024, 19:33:54
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Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von PzPiKp360 | ||
Oder man ist so
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am: 10. Mai 2024, 17:16:43
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Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von BulleMölders | ||
Rechtlich spricht ja nichts dagegen, im Rahmen ihres Führerscheins dorthin zu fahren. Wenn Sie dann das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag ohne die notwendige Begleitung nicht bewegen, dann gibt es ja keine Probleme.
Ob Sie das Fahrzeug in die Kaserne fahren (als begleiteter Fahrer) und dort abstellen können für die Zeit (Parkkapazitäten in der Kaserne) wird Ihnen hier keiner sagen können. Grundsätzlich sollte so möglich sein. Wann Sie die Kaserne wieder verlassen, für Heimfahrten bleibt Ihnen ganz allein überlassen. Soll heißen, Sie müssen am Wochenende nicht nach Hause fahren. |
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am: 10. Mai 2024, 16:43:56
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Begonnen von Mattdan - Letzter Beitrag von Mattdan | ||
Hi, also ich hab am 1.7 meinen Dienstantritt in Seedorf und geplant war, dass ich mit meinem Auto und meinen Eltern hinfahre (Begleitetes Fahren, bin noch 17 Jahre alt). Die Entfernung beträgt knappe 320km von mir dauert also gute 3-4h Fahrt(Die Bahnanbindung ist recht schlecht, Wochenendfahrten würden sich deshalb garnicht lohnen). Nun ist die Frage, ob dies möglich wäre. Ich werde das erste Wochenende auf jeden Fall dort bleiben und am 12.7 werde ich sowieso schon 18 und kann dann alleine heimfahren (wenn möglich). Kann ich also zum Dienstantritt mit meinem PKW hin, es dort für 12 Tage stehen lassen(ich darf es dann auch nichtmehr bewegen, da ich noch 17 sein werde und meine Eltern dann nach Hause fahren) oder wäre es schlauer einfach mit der Bahn zu fahren? Danke
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am: 10. Mai 2024, 13:07:36
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Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von StefanD | ||
Ich war auch naiv und dachte man könnte im HS Kurz RDL machen, über das WE und 1 oder 2x im Jahr dann größere. So wurde es uns zumindest verkauft. Das wird immer noch so verkauft. Aber die Wirklichkeit sah auch schon früher anders aus. ABER: Ich habe Anfang der Woche dann doch mal Kontakt nach Niedersachsen aufgenommen. Es gab gleich ein paare Ansagen von dort. Ich habe auch sehr deutlich gesagt, dass ich von Warten auf eine Antwort in NRW ziemlich entnervt bin. Dort meinte der zuständige Sachbearbeiter, er müsse zwar die Standorte einzelnen abfragen, da er nicht den Zugriff hat wie das BAPersBw, aber er zusieht, dass man innerhalb von 2 - 3 Monaten eine Antwort bekommt und wenn nicht, dann solle ich mich noch mal melden. Die Unterlagen sind jetzt erst mal eingereicht und 3 Wunschstandorte angegeben, die dann abgefragt werden. Das wird jetzt auch mein letzter Versuch sein was Heimatschutz angeht. Mein ehemaliges Bataillon ist Reservisten gut gefüllt, da besteht keine große Chance. Nachgefragt habe ich dort bereits. |
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am: 10. Mai 2024, 12:32:17
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Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von Unproomn | ||
Womit man beim nächsten Thema wäre: Wenn man mehr als OSG werden möchte, sollte man entweder irgendwann in der Vergangenheit schon einmal Zeitsoldat gewesen sein oder das schon im Studium gewusst haben, wo man auch zur Not mal ein Semester geblockt oder 6 Wochen in der VL-freien Zeit hat üben können.
Aber 3 Jahre 3x3 Wochen, Eignungswehrübung und private Initiative zu EEH-A und nSAK, was dann zusammen nochmal mehrere Wochen sind, bevor die BW dann natürlich auch etwas davon sehen möchte und man schon eher 4-6 Wochen/Jahr längerfristig einplanen sollte ...Entschuldigung, aber dann scheint man im Zivilberuf offenbar in den allermeisten Bereichen (gibt vielleicht ein paar fancy Beratungen, die einen 4 Wochen im Jahr unbezahlt freistellen) von Anfang an eher kleine Brötchen zu backen, wenn man das sofort vom AG genehmigt bekommt. |
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am: 10. Mai 2024, 11:18:03
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Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von tdn | ||
Urlaub wird ja schon für Wochenenddvags geopfert, zb EH Freitag - Sonntag... Das liegt allerdings dann auch an fehlender Dichte der BW Standorte in der Breite. IGF/KLF oder auch G20/andere Untersuchungen sollten zentral buchbar sein.
Vielleicht sollte man sich freimachen vom Gedanken, im Feldheer als Reservist, der länger als 2-3 Jahre draußen ist, noch viel reißen zu können. ATNs gibts eh nicht, oder nur mit monatelangen Lehrgängen (außer den Res-spezifischen - warum geht es da aber woanders nicht?). Vielleicht ist KVK/Heimatschutz dann der logische nächste Schritt? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, allerdings ist da die Frage ob jeder Katastrophenschutz bzw. Infanterie überhaupt machen möchte. Zivile Kenntnisse nutzen ist dann auch so ein Thema. Anreize wären schön, beitragsfreie Versicherung in der VBL oder auch doppelte Rentenpunkte (analog Auslandseinsatz) wäre zb eine Möglichkeit. Macht zwar wenig Unterschied, finanziell, ist aber wenigstens ein kleines Dankeschön. Vielleicht wäre auch ein jährliches Grundgehalt bzw ein erhöhter Steuerfreibetrag eine Möglichkeit. Im Hinblick auf 10/12 Monate RDL, das macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wer solange zur Verfügung steht, sollte das als Kurzzeit SAZ, dann müßten halt die Altersgrenzen angepasst werden. Gesezte sind änderbar. Ansonsten sollten Anhaltspunkte für die sinnvolle Ausübung von Beorderungsdienstposten zumindest existieren, wenn nicht sogar veröffentlicht werden. Logischerweise wird ein KpChef mehr RDL benötigen als ein GeziSoldat, das sollte aber nicht nur von vornherein bekannt sein sondern auch bei Personalentscheidungen eine Rolle spielen. Wenn ich weiß das ich nur 2 Wochen im Jahr üben kann ist der BtlKdr halt nicht drin, es gibt dann aber sicher alternative OTL Stellen. Ansonsten fehlt halt auch der Nachwuchs, je nach Gegend. Bei uns im tiefen Westen kommt kaum noch junger Nachwuchs dazu. |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG
am: 10. Mai 2024, 09:14:57
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Nein. Welcher "Schaden" soll denn hier auch eingetreten sein? Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung. Sie wurde rechtmäßig geleistet. Was der Behinderte wann damit macht, ist ausschließlich seine Sache. Und selbst wenn der Gesetzgeber dies wollte, müsste es gesetzlich normiert werden. Ist es aber nicht. (Mal ganz abgesehen davon das ich die moralische Einstellung Derjenigen in Bundestag und BMVg hinterfragen würde, die soetwas fordern würden. Nehmen wir mein o.g. Beispiel... Der 100 % Behinderte steckt das Geld in das Familienhaus... damit sein Leben lebenswerter wird und z.B. auch seine Betreuung durch seine Frau für diese einfacher wird... und dann will man das Geld von der Witwe zurück.... weil der Wehrdienstgeschädigte - ggf. sogar an den Folgen eines Auslandseinsatzes letztlich - verstorben ist... ) |
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am: 10. Mai 2024, 08:25:42
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Begonnen von dunstig - Letzter Beitrag von Unproomn | ||
Also persönlich habe ich natürlich Respekt davor, wenn jemand auch noch freiwillig Urlaub hergibt, um dienen zu "dürfen". Aber damit wird das System ehrlich gesagt auch ad absurdum gefühlt bzw. offenbar realitätsfremde Vorstellungen über die Vereinbarkeit mit dem Beruf seitens der BW werden durch Gutmütigkeit und Selbstlosigkeit "abgefedert". Ich frage mich auch, was da die Familien dazu sagen... Es bleibt dabei, falls die BW tatsächlich über dem üblichen Klientel hinaus für die Reserve gewinnen möchte, muss sie mehr anbieten als kleine Wehrsolderhöhungen etc. Das scheitert aber wahrscheinlich wieder am Haushalt. |
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Fragen und Antworten / Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung / Antw:Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) - ersetzt ab 01.01.2025 das SVG
am: 10. Mai 2024, 04:51:45
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Griffin | ||
… Frage: Macht ein Betroffener von dieser neuen Regelung (§12) Gebrauch und verstirbt dann innerhalb besagter fünf Jahre, sind seine Rechtsnachfolger/ Erben dann mglw. gegenüber dem Dienstherrn regress-/ schadensersatzpflichtig bezüglich des so entstehenden Differenzbetrages? Grüße! |